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Softwareentwickler prognostiziert Epa „ruckeligen“ Start

12.12.2023 2 Min. Lesedauer

Sollte das Digital-Gesetz (Digig) am kommenden Donnerstag gemeinsam mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vom Bundestag wie geplant verabschiedet werden, kommt ab Januar 2025 die elektronische Patientenakte (Epa). Allerdings werde der Start „wahrscheinlich ruckelig“, sagte Bernd Greve, Geschäftsführer von mio42, heute auf dem Nationalen Digital Health Symposium in Berlin.

Seines Wissens seien keine Testschleifen im Jahr vor dem Start geplant, um mögliche „Kinderkrankheiten“ auszumerzen, warnte Greve. Das Unternehmen mio42 entwickelt in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Standards für den Austausch von Gesundheits- und Patientendaten. Greve rechnet damit, dass es nach dem Scharfschalten der digitalen Akte noch einmal ein Jahr dauert, „wo dann Rückmeldungen kommen und Verbesserungen eingepflegt werden“, die sich aus dem Praxisbetrieb ergäben.

Die Leiterin der Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium, Susanne Ozegowski, zeigte sich optimistischer: „Ich bin sehr zufrieden, dass wir morgen die Gesetze durch den Ausschuss bringen werden und bin sehr zuversichtlich, dass wir damit auf dem Weg der digitalen Transformation einen wesentlichen Schritt vorankommen.“ Nun gebe es Klarheit darüber, was in die Epa komme und was nicht.

Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages abschließend letzte Änderungsanträge zu beiden Digitalgesetzen. Die Anträge regeln neben technischen Fragen auch erweiterte Pflichten für die Ärzte bei der Führung der Epa. Sie sollen die Akte nicht nur erstmals befüllen, sondern ihre Patientinnen und Patienten bei der Nutzung unterstützen. Außerdem sollen Versicherte der Weiterleitung ihrer Daten aus der Epa an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) auch analog und formlos bei den Ombudsstellen der Krankenkassen widersprechen können.

Hintergrund ist eine Änderung bei der Datenverarbeitung, die den Datenfluss an das FDZ erleichtern soll. „Zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben sollen die Ombudsstellen insbesondere diejenigen Versicherten bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen, die ihre elektronische Patientenakte nicht über eine eigene Benutzeroberfläche verwalten. Damit sollen die Möglichkeiten zur Rechtewahrnehmung und -ausübung aller Versicherten angeglichen und die bisherigen Widerspruchsmöglichkeiten klarer, verständlicher und einheitlicher ausgestaltet werden“, heißt es zur Begründung. (bhu)

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