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Digitalgesetze stoßen auf Beifall, aber auch Rechtsbedenken

15.11.2023 2 Min. Lesedauer

Die von der Ampel geplante Digitalisierungsoffensive im Gesundheitswesen stößt auf viel Lob, in den Details aber auch auf Kritik. Das zeigen die Stellungnahmen zur Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zu den beiden Gesetzentwürfen. Der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) monierte, der Verbraucherschutz komme sowohl im Digital-Gesetz (Digig) als auch im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bisher zu kurz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber meldete Rechtsbedenken an. Im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ warnte er, Klagen könnten das ganze Projekt ausbremsen.

Kelber bezog sich vor allem auf die geplante Opt-out-Regelung bei der elektronischen Patientenakte (Epa). Danach erhalten Versicherte automatisch eine Epa, wenn sie nicht widersprechen. Das automatische Befüllen der Epa auch mit schutzwürdigen Daten könne jedoch zu Klagen führen und das an sich sinnvolle Vorhaben stoppen, so Kelber. Er schlug daher vor, zunächst nur unkritische Daten automatisch auf der Epa zu speichern. Zugleich ließ er keinen Zweifel am Nutzen: „Ich werde sie unbedingt nutzen und alles so einstellen, dass alle Ärzte alles sehen können.“

Die Epa habe das Zeug, die Versorgung spürbar zu verbessern, meinte auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Forschenden Pharma-Unternehmen (VFA) regte einen elektronischen Impfpass mit Einladungsfunktion an, um die Impfquoten zu erhöhen. Der AOK-Bundesverband begrüßte, dass Ärzte laut Plänen mehr Videosprechstunden anbieten dürfen. Kritisch äußerte er sich hingegen zur geplanten Ausweitung bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen auf höhere Risikoklassen. Diese berge nicht nur ein „enormes Kostenrisiko“, sondern unterminiere auch den Patientenschutz, kritisierte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer.

Beifall fand auch das GDNG. Dieses zielt darauf, Gesundheitsdaten stärker für die Forschung freizugeben. Der VZBV forderte aber, dies auf gemeinwohlorientierte Forschung zu begrenzen. Auch Hoyer wandte sich dagegen, die Daten automatisch kommerzieller Forschung zu öffnen. Er begrüßte die geplante Möglichkeit für die Krankenkassen, Versicherte künftig auf Basis datengestützter Auswertungen auf mögliche Risiken wie gefährliche Wechselwirkungen von Arzneien ansprechen zu können. „Krankenkassen verfügen zum Beispiel über Informationen zu allen Arzneimitteln, die von unterschiedlichen Leistungserbringern verordnet werden“, so Hoyer. Neben Krankheitsrisiken ließe sich auch das Eintrittsrisiko von Pflegebedürftigkeit auswerten und für zielgerichtete Informationen nutzen. (cm)

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