Apps auf Rezept: Kassen beklagen fehlende Nutzennachweise
Die Menschen in Deutschland nutzen zunehmend Apps auf Rezept. Bis Ende 2025 nahmen Versicherte nach einem aktuellen Bericht 1,6 Millionen solcher digitalen Gesundheitsanwendungen (Diga) nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung von den Krankenkassen in Anspruch. Das waren nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) 63 Prozent mehr als im Jahr davor, die Kosten beliefen sich seit Beginn der Verordnungsfähigkeit auf rund 400 Millionen Euro.
„Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst“, konstatierte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-SV, Stefanie Stoff-Ahnis, heute. Kritisch sei anzumerken, „dass die meisten Diga nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssen“. Wenngleich viele der Anwendungen den Patienten nutzten, „wurden zuletzt immer mehr Diga wieder aus dem Diga-Verzeichnis gestrichen, da sie auch im Verlauf keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten“, erläuterte Stoff-Ahnis. „Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten.“
Ähnlich argumentierte der Gesundheitsökonom und Vorsitzende der Finanzkommission Gesundheit, Wolfgang Greiner, im „Handelsblatt“: Es gehe nicht darum, solche Apps abzuschaffen. „Unser Problem ist das Erstattungsverfahren.“ „Wir sagen: digitale Anwendungen ja, aber nicht zulasten der Krankenkassen, solange der Nutzen noch nicht nachgewiesen ist.“
Dem GKV-Bericht zufolge wurden insgesamt 74 Anwendungen in das Diga-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte Anwendung konnte bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 Diga wurden wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. Die Preise zeigten eine Spannbreite von 119 Euro bis zu 2.077 Euro. Dabei seien sie über die Jahre von durchschnittlich 411 Euro im ersten Berichtsjahr auf 544 Euro 2025 deutlich gestiegen. Die zwischenzeitlich verhandelten Preise für 40 Diga liegen laut GKV-SV mit durchschnittlich 227 Euro deutlich darunter.
Insofern begrüßten die Kassen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zur Anpassung der entsprechenden Regelungen. Die Kommission hatte in ihrem Ende März vorgelegten Papier unter anderem vorgeschlagen, dass Diga nur mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisierte den Bericht als „zu einseitig auf Kosten fokussiert“. Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (VFA) verwies auf eine Civey-Umfrage in seinem Auftrag, demzufolge digitale Therapien den Bedarf nach schneller und flexibler Versorgung treffen. (ter)
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