Gewaltprävention: DGPPN fordert Ausbau der Hilfsangebote
Um das Risiko von Gewalttaten durch psychisch Kranke zu senken, fordert die Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) den konsequenten Ausbau der Versorgungsstrukturen. In einem heute vorgelegten Positionspapier schlagen die Experten – gemeinsam mit Fach- und Klinikverbänden sowie Angehörigen- und Betroffenengruppen – außerdem vor, die Angebote der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrische Dienste auszuweiten. Bestehende rechtliche Möglichkeiten müssten konsequent genutzt werden.
DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank machte deutlich, dass sich flächendeckend niedrigschwellige Behandlungsmöglichkeiten „flexibel am Bedarf der Betroffenen orientieren“ müssten. Gerade schwer erkrankte Personen würden durch die ambulante psychiatrische Regelversorgung sowie durch Psychotherapien häufig nicht erreicht. Die Betreuung müsse „bedarfsadaptiert“ sein, gegebenenfalls auch „aufsuchend“ im Wohnumfeld Erkrankter. „Unterstützung muss dort angeboten werden, wo sie benötigt wird und die Menschen erreicht“, erläuterte Gouzoulis-Mayfrank. Das „beste Mittel der Gewaltprävention“ sei die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen, betonte die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Besonders Menschen, die sich bereits in der Vergangenheit gewaltbereit gezeigt hätten und deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden waren, müssten gezielt unterstützt werden.
Die Fachgesellschaft spricht sich für eine zusätzliche intensive Betreuung nach dem Vorbild der bayerischen Präventionsambulanzen aus. Die rechtliche Möglichkeit, Betroffene mit erkennbarem Gewaltpotenzial auch gegen ihren Willen in eine Psychiatrie einzuweisen oder dort zu behalten, schließt die DGPPN nicht aus: „Natürlich müssen vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden, um die Betroffenen zu einer Behandlung zu motivieren“, erläuterte die Präsidentin. „In einzelnen Fällen muss aber bei hohem Aggressionspotenzial auch darüber nachgedacht werden, wann die Voraussetzungen für eine unfreiwillige Behandlung vorliegen.“ Aktuell werde eine Unterbringung wegen Selbst- oder Fremdgefährdung unmittelbar beendet, wenn die akute Symptomatik abgeklungen sei – auch wenn sich der Zustand noch nicht ausreichend stabilisiert habe. „Damit ist mittel- und langfristig weder den Betroffenen noch der Gesellschaft geholfen.“ Weitere Behandlungsanreize ließen sich dadurch setzen, dass man Unterbringungen unter Auflagen aussetze – in ausgewählten Fällen lasse sich so nach einem Klinikaufenthalt die konsequente Therapie sicherstellen. (ts)
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