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Kliniken befürchten Engpass bei Desinfektionsmitteln

18.02.2026 2 Min. Lesedauer

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einem Engpass bei Desinfektionsmitteln. Hintergrund ist die mögliche Einstufung von Ethanol als krebserregende Substanz durch die Europäische Chemikalienagentur (Echa). Ein damit verbundenes Verbot für die breite Anwendung von Desinfektionsmitteln auf Ethanolbasis hätte „verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz“, sagte DKG-Vorstandschef Gerald Gaß.

Der zuständige Echa-Ausschuss für Biozidprodukte berät Anfang nächster Woche über die Ethanol-Klassifizierung. Alle vor 2013 in der EU auf den Markt gekommenen Biozide müssen gemäß EU-Biozidprodukteverordnung daraufhin überprüft werden, ob sie Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden könnten (CMR-Gefahrstoffe). Das betrifft auch Hygieneprodukte wie Handdesinfektionsmittel und Desinfektionsmittel.

Die DKG appellierte „an alle Entscheidungsträger, die Bedeutung von Ethanol für das Gesundheitswesen zu berücksichtigen und auf eine Einstufung als CMR-Substanz zu verzichten“. Ohne Ethanol ließen sich hochansteckende Erreger wie zum Beispiel Noroviren mangels adäquater Alternativen nicht mehr wirksam bekämpfen. Ethanol sei „zweifelsfrei krebserregend, wenn man ihn trinkt“, so Gaß. Im Gesundheitswesen beschränke sich die Anwendung aber auf die äußere Anwendung. 

Auch die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSV) hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Echa-Verfahren für „verhältnismäßige, wissenschaftlich differenzierte und praktikable Lösungen“ eingesetzt. Ethanolhaltige Desinfektionsmittel seien „in der Pflege, in Krankenhäusern und in anderen medizinischen Einrichtungen unverzichtbar“. Derzeit gebe es keine geeigneten Alternativen mit vergleichbarer Wirksamkeit und Verfügbarkeit. Bei sachgemäßer Anwendung seien Tätigkeiten mit ethanolhaltigen Desinfektionsmitteln aus Sicht des Arbeitsschutzes unbedenklich. (toro)

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