Neue Halbjahrespauschale stößt bei Hausärzten auf Protest
Eine neue Halbjahrespauschale für bestimmte chronisch Kranke soll die Hausärzte entlasten und betroffenen Patienten unnötige Arztbesuche ersparen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigten sich nun im Bewertungsausschuss auf die Neuregelung. Laut KBV gilt sie für Patienten zwischen 18 und 75 Jahren, die an bestimmten chronischen Erkrankungen ohne großen Betreuungsaufwand leiden und nur ein verschreibungspflichtiges Medikament brauchen. Für diese Gruppe erhalten Ärzte ab 1. Juli eine neue Versorgungspauschale, die die Behandlung für ein halbes Jahr abdeckt. Dies soll unnötige Arztbesuche etwa wegen eines Folgerezeptes verringern. Scharfe Kritik kam allerdings vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Er nannte die neue Pauschale „chaotisch“. Die Regelung betreffe nur einen kleinen Kreis von chronisch Kranken, für die Masse ändere sich nichts.
Mit der Neuregelung setzen GKV-SV und KBV Vorgaben aus dem im März 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) um, mit dem auch die Budgetierung der Hausarzt-Honorare zum 1. Oktober 2025 aufgehoben wurde. Das GVSG sieht die Einführung einer Jahrespauschale für bestimmte Chroniker vor. Auch zwei Halbjahres-Pauschalen sind möglich. Der Bewertungsausschuss legte eine Reihe konkreter Erkrankungen fest, bei denen Hausärzte die neue Halbjahrespauschale abrechnen müssen. Dazu gehören bestimmte Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen, einfacher Bluthochdruck und idiopathische Gicht. Die Halbjahrespauschale ersetzt hier die Versicherten- und Chronikerpauschale sowie den Zuschlag.
Die Halbjahrespauschale ist laut KBV höher vergütet, umfasst aber zwei Quartale. Ärzte erhalten die höhere Versorgungspauschale auch dann, wenn der Patient nur in einem Quartal die Praxis aufsucht. Umgekehrt darf der Arzt die Pauschale nicht erneut abrechnen, wenn der Patient auch im Folgequartal kommt. Anders sieht es aus, wenn Patienten im Folgequartal dennoch eine intensive Betreuung brauchen. Hier dürfen die Hausärzte einen Zuschlag berechnen, allerdings ist dies auf acht Prozent der Fälle beschränkt, für die die Halbjahrespauschale angesetzt wurde. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sprach von einer „Bankrotterklärung“ der Selbstverwaltung. Letztere habe das Honorarsystem über die Jahre mit immer kleinteiligeren Regelungen „zu einem Monstrum verwandelt“, das grundlegend reformiert werden müsse. (cm)
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