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Vor dem Bundesrat: Lauterbach bangt um Cannabis-Gesetz

18.03.2024 2 Min. Lesedauer

Sollte das geplante Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss (VA) von Bundestag und Bundesrat landen, befürchtet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Scheitern der Teillegalisierung der Droge zum 1. April. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte auf X am Samstag angekündigt, am kommenden Freitag für die Anrufung zu stimmen, damit das „Gesetz niemals wieder aus dem VA herauskommt“.

Scharf kritisierte Lauterbach dieses Vorhaben umgehend im Kurznachrichtendienst X: „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt“, wenn der VA ins Spiel komme. Uneinigkeit herrscht indes in den Ländern.

Lauterbach warnte: „Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen“. Es würde ein Gesetz gestoppt, für das 400 Bundestagsgeordnete gestimmt hätten, unterstrich der SPD-Minister. Innerhalb der Landesregierungen ist das Anrufen des VA umstritten. Sachsens Vize-Ministerpräsident Wolfram Günther, soeben zum grünen Co-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl gewählt, widersprach Kretschmer. Einen VA mit dem Ziel, das Gesetz zu verhindern, „wird es mit uns Bündnisgrünen nicht geben“, sagte er der „Tageszeitung“ (Taz). Sachsen werde sich enthalten, sollte es in der Staatsregierung keine Einigung geben.

Ähnlich verhält sich die Gemengelage in Hamburg. Während der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) die Freigabe für falsch hält, ist der Koalitionspartner von den Grünen trotz Kritik am Gesetz gegen einen VA. Auch hier steht deshalb laut NDR eine Enthaltung im Raum. Länder dürfen im Bundesrat nur einheitlich abstimmen. Fehlt eine Einigung in der Landes-Koalition müsse es sich nach Artikel 51 des Grundgesetzes enthalten, erläuterte der Politikwissenschaftler Kai-Uwe Schnapp von der Uni Hamburg.

Führten in der hitzigen Debatte um die Freigabe von Cannabis für Erwachsene die Gegner bisher vor allem Jugendgefährdung und eine ausbleibende Eindämmung des Schwarzmarktes an, argumentierten sie jüngst mit einer Überbelastung der Justiz. Nach der Amnestie-Regel müssten laut dem Deutschen Richterbund, „bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals auf mögliche Straferlasse überprüft werden“. Die Länder wollten daher einen Aufschub zum 1. Oktober. Lauterbach räumte ein: „Die Überbelastung der Gerichte will ich nicht leugnen“. Doch die Fälle müssten nicht im Akkord abgearbeitet werden. (imo)

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