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Bundestag entscheidet über Hausarzt-Entbudgetierung

30.01.2025 3 Min. Lesedauer

Vor der Bundestagsabstimmung über das reduzierte Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) haben die Krankenkassen erneut die geplante Entbudgetierung für Hausärzte kritisiert. Das Gesetz sei „so aufgebaut, dass die Hausärzte garantiert 400 Millionen Euro Honorar zusätzlich bekommen, selbst wenn es keinen einzigen zusätzlichen Arzttermin gibt“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, G+G.

Dagegen begrüßte der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte die Einigung der ehemaligen Ampel-Partner als „wichtiges Signal für die Hausarztpraxen und vielerorts buchstäblich die Rettung in letzter Sekunde“. Die Abstimmung im Parlament ist für die Nacht zum Freitag angesetzt. 

Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher, nachdem SPD, Grüne und FDP gestern im Gesundheitsausschuss gemeinsam die GVSG-Beschlussempfehlung verabschiedet hatten. Die Union enthielt sich. Um trotz Ampel-Aus die Zustimmung der Liberalen zu bekommen, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) seinen umfangreichen GSVG-Entwurf auf wenige Punkte zusammengestrichen. Hauptinhalt des Rumpf-GSVG ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte Verzicht auf Honorardeckel für Hausärzte.

Für Kinder- und Jugendärzte wurde die Budgetierung schon 2023 gestrichen. Die Leistungen der Hausärzte werden voraussichtlich ab Dezember gesondert bezahlt und nicht mehr über die „morbiditätsorientierte Gesamtvergütung“ (MGV) abgegolten. Die MGV wird regelmäßig zwischen Krankenkassen und Kassenärzten ausgehandelt und koppelt Honorarsteigerungen an die Lohnentwicklung und das Krankheitsgeschehen. Zudem werden bereits rund 30 Prozent der ärztlichen Leistungen außerhalb dieses Budgets vergütet, darunter Vorsorgeuntersuchungen und Psychotherapie.

Durch das GVSG werde jetzt „mit der Gießkanne zusätzliches Geld an die Hausärztinnen und Hausärzte verteilt“, bemängelte Stoff-Ahnis. „Eine Verbesserung der Versorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen oder ländlichen Regionen wird sich dadurch nicht einstellen, da notwendige Steuerungsmechanismen fehlen.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet „eine Honorarumverteilungen innerhalb der Ärzteschaft“. Deshalb müsse „so schnell wie möglich“ die Entbudgetierung der Fachärzte folgen.

Das GVSG sieht außerdem Vorhaltepauschalen für die Versorgung erwachsener chronisch kranker Patienten vor. Dadurch können Ärzte künftig zum Beispiel die Betreuung von Bluthochdruck-Patienten für ein Jahr abrechnen. Bisher erfolgt die Abrechnung quartalsweise. Deshalb erhalten Chroniker Medikamente in der Regel nur für jeweils drei Monate. (toro)

Foto: Eine Ärztin im weißen Kittel hält ein Tablet in der Hand und deutet darauf, daneben sitzt ein Mann im mittleren Alter und schaut ebenfalls auf das Gerät.
An diesem Mittwoch steht voraussichtlich der Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Sollte es bei den geplanten Änderungen für die Hausärztevergütung bleiben, kommen auf die gesetzlichen Krankenkassen Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro zu. Ob sich auch die Versorgung der…
21.05.2024Bernhard Hoffmann4 Min

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