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Warken will Apothekenprofil schärfen – höhere Vergütung im Frühjahr

27.02.2026 2 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit dem geplanten Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz das Profil der Apotheken schärfen und die Gesundheitsversorgung verbessern. Eine Erhöhung des Packungsfixums werde im Frühjahr per Verordnung geregelt, sagte sie heute in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Kassenverbände begrüßten die Reform in ihren Grundzügen, warnten jedoch vor zusätzlichen Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Warken betonte, die Reform schaffe Erleichterungen für Apotheken, etwa durch Bürokratieabbau, eine stärkere Einbindung medizinischen Fachpersonals sowie die Möglichkeit, einen Standort in Teilzeit zu leiten. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Tanja Machalet (SPD), erklärte, Apotheken könnten künftig noch stärker als „Gesundheitslotsen“ fungieren, einfache Gesundheitsdienstleistungen anbieten und zu einem „entscheidenden Baustein“ beim Ausbau der Gesundheitskompetenz werden.

Kontrovers diskutiert wurde eine Erhöhung des Packungsfixums. Diese ist im Gesetzentwurf nicht enthalten, soll laut Warken jedoch – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – im Frühjahr per Verordnung geregelt werden. AfD und Linke forderten eine „sofortige“ Anhebung. Paula Piechotta (Grüne) sprach sich gegen eine Mittelverteilung „nach dem Gießkannenprinzip“ aus und warnte, eine pauschale Erhöhung könne die GKV-Beiträge steigen lassen.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßte, dass die Apothekenreform „viele gute Ansätze“ zur Sicherung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung enthalte. Zugleich warnte sie vor zusätzlichen Kosten für die Kassen durch die Einführung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), nannte es angesichts der derzeitigen Situation der GKV richtig, dass „eine pauschale Erhöhung der Apothekenvergütung kein Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfes“ sei. Als „positiv“ begrüßte hingegen der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, die Ankündigung, die Erhöhung des Apothekenhonorars per Verordnung zu regeln. Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) warnte vor Risiken für die Qualitätssicherung und Patientensicherheit, sollten sich Parallelstrukturen der Labormedizin in Apotheken verlagern.

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem eine erleichterte Gründung von Zweigapotheken vor. Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) sollen in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. In Ausnahmefällen soll es Apotheken erlaubt sein, bestimmte verschreibungspflichtige Präparate ohne ärztliche Verordnung abzugeben, etwa an Chroniker. (tie)

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