BSG-Präsidentin: Sozialstaatsreform braucht Zeit
Die Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG) mahnt zur Geduld bei der Modernisierung des Sozialstaates. Es brauche Zeit, das komplizierte Leistungs- und Zuständigkeitsgeflecht neu und verfassungsrechtlich sauber zu ordnen, sagte Christine Fuchsloch heute bei der Vorstellung des BSG-Jahresberichts 2025 in Kassel. Die Ende Januar vorgelegten Empfehlungen der Sozialstaatskommission seien dafür jedoch eine gute Grundlage. Dazu gehöre insbesondere das Entwickeln einheitlicher IT-Standards für Bund, Länder und Kommunen.
Die BSG-Präsidentin begrüßte zudem die Kritik der Kommission an den Minijobs und an der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn diese keine Kinder erziehen.
Sorgen bereitet Fuchsloch die schwindende Zahl von Fachanwälten für Sozialrecht. Inzwischen gebe es hierzulande nur noch 1.690 Sozialrechtler – zwölf Prozent weniger als 2020. Als Gründe nannte die Juristin unzureichende Vergütung und eine untergeordnete Rolle des Sozialrechts im Jurastudium. „Es wird immer schwerer, bei Klageverfahren oder für die Beratung im Vorfeld anwaltliche Unterstützung zu finden“, so Fuchsloch. Bei den Betroffenen schüre das Unzufriedenheit. Kläger seien immer häufiger nicht bereit, Urteile zu akzeptieren. „Auch in Deutschland wird die Herrschaft des Rechts zunehmend infrage gestellt“, warnt die oberste Sozialrichterin im neuen Jahresbericht.
Die fehlende anwaltliche Hilfe verstärke den zunehmenden Trend zur Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Anträgen und sozialrechtlichen Klagen, berichtete die Juristin. Inzwischen würden in rund 20 Prozent der Fälle KI-generierte Schriftsätze mit teils mehreren hundert, in einem besonders extremen Fall 4.500 Seiten eingereicht. Das betreffe vor allem die Bereiche Grundsicherung und Pflege. „Mit KI erstellte Schriftsätze führen zum Teil nicht-existierende oder falsche Rechtsfälle an, was mit großem Zeitaufwand überprüft werden muss“, schilderte Fuchsloch. Auf der anderen Seite dürfe die Justiz bei personenbezogenen Daten keine KI einsetzen.
Der „eskalierende Schriftverkehr“ verbrauche „enorme Ressourcen“, betonte die BSG-Präsidentin. Eine Verwaltungsreform mit einem bürgerfreundlicheren Zugang zu den Gerichten dürfe sich deshalb nicht auf technische Fragen beschränken, sondern müsse auch „personell und sachlich hinterlegt sein“. Fuchsloch plädierte zugleich für eine Stärkung der mündlichen Verhandlung. „Es ist wichtig, dass ein Mensch ein Urteil erklärt.“ Sie empfahl zudem, die staatlichen Beratungsleistungen auszubauen. (toro)
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