Bundesländer machen sich für Änderungen an Apothekenreform stark
Die Bundesländer fordern Änderungen an den Plänen der Bundesregierung zur Apothekenreform. In einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Grundkostenzuschlags, der etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel gelten könnte, um so vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten. Der AOK-Bundesverband mahnte, bei der Reform eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung im Blick zu behalten.
Der vom Kabinett im Dezember bewilligte Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht unter anderem vor, dass abgelegene Orte besser mit Medikamenten versorgt werden, indem die Gründung von Zweigapotheken erleichtert wird. Darüber hinaus sollen erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Auch sollen Apotheken künftig Impfungen vornehmen und Schnelltests auf bestimmte Erreger anbieten dürfen. Weiter sind neue pharmazeutische Dienstleistungen geplant, unter anderem zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. In Ausnahmefällen soll es Apotheken erlaubt sein, bestimmte verschreibungspflichtige Präparate ohne ärztliche Verordnung abzugeben, etwa an Chroniker.
In ihrem Beschluss lehnen die Länder die erleichterten Bedingungen zur Errichtung von Zweigapotheken ab. Die sollen weiterhin nur bei Feststellung eines Notstands in der Arzneimittelversorgung möglich sein. Die Länder wenden sich zudem gegen eine vorübergehende Vertretung der Apothekenleitung durch PTA. Es gebe eine deutliche Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apotheker. Zudem fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Arznei-Versandhandels zu prüfen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi sagte in der Debatte, an entscheidenden Stellen greife die Reform zu kurz oder gehe gar in die völlig falsche Richtung. Der SPD-Politiker kritisierte ebenso wie seine hessische Amtskollegin Diana Stolz (CDU), dass im Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag versprochene Anpassung des Packungsfixums nicht enthalten ist. Die Apotheken bräuchten mit einer Anhebung auf 9,50 Euro eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage, sagte Stolz.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sagte, die Apothekenreform enthalte viele sehr gute Vorschläge zur Entbürokratisierung. Allerdings sehe die AOK bei der vorgesehenen massiven Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen keinen Mehrwert. Die Zusatzangebote seien für die Apotheken weiterhin völlig unverbindlich und nicht mit der Primärversorgung und der geplanten Versorgungssteuerung vernetzt. Reimann warnte zudem vor einer „weiteren Aufweichung der wirtschaftlichen Abgabe von Arzneimitteln“. Die von den Apothekern geforderte Erhöhung des Fixums pro Packung lehnte sie mit Verweis auf die prekäre Finanzlage der Krankenkassen ab. (sev)
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