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GKV-Finanzen: Länderkammer fordert kostendeckende Bürgergeld-Pauschalen

30.01.2026 2 Min. Lesedauer

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten Rückenwind von den Bundesländern für ihre Forderung nach kostendeckenden Beiträgen für Bürgergeldbeziehende: In einem Entschließungsantrag, den das Land Baden-Württemberg in die heutige Bundesratssitzung eingebracht hat, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Beitragspauschale künftig angemessen auszugestalten. Der Bund müsse seiner „Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ nachkommen.

In dem Entschließungsantrag wird von „einer milliardenschweren Deckungslücke“ ausgegangen, die von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden müsse. Eine weitere Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge müsse „insbesondere angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen“ vermieden werden, heißt es weiter. Der Antrag wurde heute mit Mehrheit im Bundesrat angenommen.

Derzeit liegt die Pauschale, die der Bund zahlt, bei 133 Euro monatlich. Der GKV-Spitzenverband beziffert die Summe, die der Bund den Krankenkassen Jahr für Jahr bei der Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger schuldig bleibt, auf rund zehn Milliarden Euro. Der Verband hatte im Dezember 2025 im Namen aller Krankenkassen, die ihn mit der Prozessführung beauftragt hatten, Klage gegen den Bund vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erhoben.

Darüber hinaus fordern die Länder in dem Entschließungsantrag, dass der Bund die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige übernimmt, um die ebenfalls unter finanziellem Druck stehende soziale Pflegeversicherung (SPV) zu entlasten. Auch hierbei handele es sich „nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Während die Länder den Bund dazu auffordern, seiner Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung von GKV und SPV nachzukommen, richten die Kassen und auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine ähnliche Forderung an die Länder. Die DKG verlangte in ihrer jüngsten „Bestandsaufnahme zur Krankenhausfinanzierung“ eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten für Kliniken. Nach Angaben der DKG liegt die Finanzlücke zwischen notwendigem Investitionsbedarf und tatsächlicher Förderung bei 2,64 Milliarden Euro. Die Länder seien gesetzlich verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu finanzieren, so die DKG. Diese Verpflichtung werde jedoch in weiten Teilen nicht erfüllt. (tie)

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