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Bundesrat billigt die Teillegalisierung von Cannabis

22.03.2024 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrat hat das Cannabisgesetz gebilligt. Ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nach teils emotionaler Debatte keine Mehrheit. Nur Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und das Saarland waren dafür. Sachsen stimmte uneinheitlich und somit ungültig ab. Die anderen Länder enthielten sich aufgrund unterschiedlicher Positionen in den jeweiligen Koalitionen. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. April in Kraft treten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sprach von einer „zentralen und persönlichen Frage“. Er werde „einer Legalisierung von Drogen nicht zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt“. Er habe „so viele Menschen gesehen, die durch Drogenmissbrauch so schwer erkrankt sind, dass sie nie wieder in ihr Leben zurückgefunden haben“. Das Cannabisgesetz öffne „die Büchse der Pandora“.
 
Kretschmers Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), sieht sich „in guter Gesellschaft“ mit Ärzteschaft, Lehrerschaft, Polizei und Wissenschaft, die alle vor dem Gesetz gewarnt hätten. Haseloff befürchtet einen „Booster für den Schwarzmarkt“. Niemand habe ihm bisher erklären können, „weshalb Erwachsene nach dem 1. April ganz legal mit größeren Mengen Cannabis unterwegs sein können, obwohl es objektiv nicht aus legalen Quellen stammen kann“. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz „einen Irrweg“.
 
Die Büchse der Pandora sei längst geöffnet, knüpfte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach direkt an Kretschmers Kritik an. Der Cannabiskonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Zahl der Drogentoten habe sich seit 2011 verdoppelt. „Sind wir hier erfolgreich unterwegs oder müssen wir neu nachdenken?“, fragte der SPD-Minister. Der Schwarzmarkt werde immer lukrativer, beginne mit Cannabis und ende bei härteren Drogen.
 
Zahlreichen Länder-Justizministern bereitet weiterhin die vorgesehene Amnestieregelung Kopfzerbrechen. Etwa 100.000 Verfahren müssten noch einmal auf den Prüfstand, warnte Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU). Die Amnestieregelung sei für Polizei und Justiz „eine enorme Herausforderung mit erheblichem Arbeitsaufwand“, sagte Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der sich nicht grundsätzlich gegen „die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums“ stellte. Lauterbach verteidigte die Regelung. „Sie ist rechtlich der beste Weg.“ Die Botschaft an die noch Strafgefangenen könne nicht sein: „Bleibt, wo ihr seid. Wir können das nicht umsetzen.“ (rbr)

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