Corona: BGH weist Impf-Klage zurück an Vorinstanz
Im Streit um Schadenersatz nach einer Corona-Impfung hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute die Klage gegen das Pharmaunternehmen Astra-Zeneca an die Vorinstanz zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass das Koblenzer Oberlandesgericht einen Rechtsfehler begangen habe, als es die Klage im September 2024 abwies. Die Klägerin war im März 2021 mit dem Impfstoff Vaxzevria gegen Corona geimpft worden. Sie führt einen drei Tage nach der Impfung erlittenen Hörsturz auf den Impfstoff zurück, der zu einem kompletten Hörverlust auf einem Ohr geführt habe. Die Klägerin fordert neben Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs einen Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.
Der BGH entschied nicht darüber, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte. Die Richter stellten aber fest, dass das Koblenzer Gericht zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt habe. Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs führe dazu, dass auch der Anspruch auf Schadenersatz neu geprüft werden müsse, argumentierten die Juristen.
Die Europäische Arzneimittelagentur Ema hatte ihre Zulassung für den Corona-Impfstoff Vaxzevria im März 2024 auf Antrag des Herstellers Astra-Zeneca zurückgezogen. Grund dafür war die geringe Nachfrage und der Überschuss an aktualisierten Impfstoffen gegen Corona. In der Pandemie wurden in Deutschland um die 13 Millionen Impfdosen Vaxzevria verabreicht. (at)
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