Bewegung bei Transparenzgesetz bringt neue Hoffnung für Klinikreform
Das umstrittene Krankenhaustransparenzgesetz bekommt eine neue Chance. Für den 21. Februar hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zum Vermittlungsausschuss geladen, um nach einer Lösung für das auf Eis liegende Projekt zu suchen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die Zustimmung der Länder zu einem Klinikatlas zur Bedingung für weitere Gespräche über die Krankenhausreform gemacht. Das Verzeichnis soll für mehr Transparenz über die Qualität einzelner Einrichtungen sorgen. Die Terminfindung scheiterte bislang vor allem am Widerstand von CDU/CSU.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Tino Sorge, machte deutlich, dass eine Einigung aber weiter kein Selbstläufer ist. „Minister Lauterbach wird den Ländern in den Verhandlungen deutlich entgegenkommen müssen“, so der CDU-Politiker zu G+G. Mitten im Reformprozess vermenge das Krankenhaustransparenzgesetz „fragwürdige neue Vorgaben mit Finanzhilfen“. Das Transparenzgesetz war im Oktober vom Bundestag beschlossen worden, die Länder hatten es im November aber zur Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Vor allem sahen sie Elemente der großen Reform – wie etwa die strittigen Leistungsgruppen – vorweggenommen und ihre Planungshoheit in Gefahr.
Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen sagte G+G: „Ich begrüße es, dass die Verfahrenstricksereien jetzt hoffentlich ein Ende haben und das wichtige Gesetz endlich aufgesetzt wird.“ Ohne Transparenz könne es keine wirkungsvolle Reform der Krankenhausfinanzierung geben. „Weitere Blockaden und jahrelangen Reformstau können wir uns nicht leisten.“ Die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens und ihre FDP-Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus zeigten sich zuversichtlich, dass das Transparenzgesetz nun bald durchgehe. Es sei notwendig, bei der Klinikreform im Zeitplan zu bleiben, sagte Baehrens. Aschenberg-Dugnus bezeichnete das Transparenzgesetz für das Gelingen der Strukturreform als „dringend erforderlich“. „Es enthält die Grundlage für die Zuordnung der Leistungsgruppen und ist damit die Voraussetzung für die Auszahlung der Vorhaltepauschalen“, sagte sie G+G. Auch die Auszahlung der von den Ländern blockierten Liquiditätshilfen im Transparenzgesetz sei angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage vieler Kliniken wichtig.
Die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) bestätigte auf Anfrage, dass permanent Gespräche zum Transparenzgesetz liefen. Alle wüssten, „dass sie den Knoten irgendwie durchschlagen müssen“. Eine Einigung sei notwendig, „zumal mit dem Gesetz ja Gelder für die Krankenhäuer verbunden sind, die dringend benötigt werden“.
Mit dem Februartermin im Vermittlungsausschuss kann das Gesetz frühestens am 22. März erneut im Bundesrat beraten werden. Unklar bleibt, ob Lauterbach dennoch bereit ist, im Detail schon vorher über die Strukturreform zu verhandeln. Der „Spiegel“ zitierte ihn mit den Worten, die „Blockade in der Diskussion um die gesamte Krankenhausreform“ sei jetzt aufgelöst. (sev)
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