Forderungen nach Behandlungsfehlerregister werden lauter
Angesichts der unverändert hohen Zahl schwerer Behandlungsfehler mehren sich die Forderungen nach einem Meldeverzeichnis. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Tino Sorge, plädiert dafür, ein solches Register auf freiwilliger Basis einzuführen. „Für offensichtliche und besonders schwere Fälle sollten Ärzte eine Möglichkeit bekommen, Behandlungsfehler anonym zu erfassen“, sagte der CDU-Politiker heute auf G+G-Anfrage. Auf diese Weise wären die betroffenen Ärzte vor Stigmatisierung geschützt, zugleich könne aus Fehlern gelernt werden. „Das wäre ein Fortschritt in der Fehlerkultur der Medizin, die zu oft nur auf Schuldzuweisung und Bestrafung ausgerichtet ist.“ Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), pocht dagegen für mehr Patientensicherheit auf ein verpflichtendes, anonymes Meldesystem.
„Die Daten eines solchen verpflichtenden Meldesystems, das unter anderem auch von der Weltgesundheitsorganisation gefordert wird, könnten die Grundlage bilden, um solche Ereignisse systematisch zu erfassen und zu analysieren“, sagte Schwartze zu G+G. Auf Basis der Ergebnisse ließen sich dann Präventionsmaßnahmen ableiten. Schwartze wie auch Sorge geht es um schwerwiegende Fehler, die eigentlich hätten verhindert werden müssen, sogenannte Never Events. Auch der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, hatte am Donnerstag eine Meldepflicht für solche Fehler verlangt, wie sie in vielen anderen Ländern bereits bestehe.
Laut der neuen Fehlerstatistik hat der MD 2023 fast 12.500 fachärztliche Gutachten erstellt. In jedem vierten Fall stellten die Experten einen Behandlungsfehler fest, durch den Patienten zu Schaden gekommen sind. Bei 20 Prozent war der Fehler ursächlich für den Schaden. 75 Patienten kamen zu Tode. In 151 Fällen lagen Never Events vor, wie etwa Patienten- oder Seitenverwechslungen. Der MD geht davon aus, dass es sich bei den Zahlen nur um die Spitze des Eisbergs handelt und die Dunkelziffer weit darüber liegt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelt, bei der Fehlerkultur in den Krankenhäusern bestehe noch Luft nach oben, in Praxen und Pflegeheimen sei sie in Deutschland gar nicht existent. Vorstand Eugen Brysch kritisierte auf G+G-Anfrage, Geschädigte müssten nicht selten viele Jahre warten, um Schadenersatz zu erhalten. „Hier braucht es einen Härtefallfonds.“ Die AOK macht sich seit langem für eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes aus dem Jahr 2013 stark. Unter anderem fordert sie Beweiserleichterungen für die Betroffenen. (sev)
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