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Bundestag konkretisiert Anspruch der Patienten auf Kopie der Behandlungsakte

19.12.2025 3 Min. Lesedauer

Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer Behandlungsakte. Das sieht das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ vor, das der Bundestag heute in seiner letzten Sitzung des Jahres in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, nannte den Beschluss einen „Fortschritt für die Patientenrechte, denn das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre gesamte persönliche Behandlungsakte wird mit dem heute beschlossenen Gesetz an einem wichtigen Punkt konkretisiert“. Doch reiche diese gesetzliche Klarstellung allein nicht aus.

Mit der Gesetzesänderung werden die bisherige Formulierung im Paragrafen 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Einklang gebracht. Außerdem wird künftig in dem Paragrafen nur noch der Begriff Behandlungsakte verwendet, um Verwechslungen mit der elektronischen Patientenakte zu vermeiden. 

Reimann forderte „Nachbesserungen“ am Patientenrechtegesetz, darunter rechtliche Konsequenzen, wenn die Einsicht in die vollständige Akte verweigert werde, sowie verbindliche Vorgaben zur Aufbereitung der Unterlagen. Sie verwies auf eine kürzlich veröffentlichte Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Die habe gezeigt, dass Patientinnen und Patienten aktuell oft noch große Anstrengungen unternehmen müssten, um ihre Akte zu erhalten. Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung sprach sie sich für aus, dass Patientinnen und Patienten nicht nur digitale Akten einsehen könnten, sondern auch deren Zugriffsrechte und Änderungshistorie. Außerdem solle das Einsichtsrecht auf alle behandlungsrelevanten Unterlagen ausgeweitet werden, etwa Hygienepläne oder Medizinproduktebücher.  

Bereits im September hatte die AOK in ihrem „Positionspapier zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Arzneimittel- und Medizinprodukteschäden“ gefordert, Patientinnen und Patienten ausreichend digitale Akteneinsicht, inklusive ePA-Daten, zu gewähren, um Kontrolle, Transparenz und Zugriffsmöglichkeiten für Versicherte zu verbessern. (ts)

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