Arbeitgeber setzen auf „durchgreifende“ GKV-Reformen
Weniger Krankenhäuser, „Kontaktgebühr“, Ausgabenmoratorium, Begrenzen von Leistungen: In einem heute veröffentlichten Positionspapier hat die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Forderungen nach harten Einschnitten und „durchgreifenden und nachhaltige Strukturreformen“ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konkretisiert. Die Gesundheitsversorgung müsse konsequent an Qualität ausgerichtet und effizienter werden – „auch um die Beitragssätze und damit Lohnzusatzkosten zu begrenzen“.
Die BDA will bisher beitragsfrei in der GKV mitversicherte Ehepartner künftig mit dem Mindestbeitrag zur Kasse bitten – rund 200 Euro pro Monat. Ausnahmen soll es in der Elternzeit geben. Generell müssten die Leistungen „auf eine Basissicherung konzentriert werden, die einerseits die medizinisch notwendige Versorgung sichert, aber andererseits verzichtbare Leistungen ausschließt“. Ohne „Definition einer Basissicherung“ seien auf Dauer Rationierungen nicht zu verhindern. Für mehr Effizienz und Qualität sei eine konsequentere Kosten-Nutzen-Bewertung bei GKV-Leistungen erforderlich.
„Kostenbewussteres Verhalten und eine steuernde Wirkung“ verspricht sich die BDA von einer „Kontaktgebühr bei jedem Arztkontakt/Ambulanzkontakt“. Die Belastungsgrenze für Selbstbeteiligungen wollen die Arbeitgeber von derzeit zwei auf drei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens anheben und Zuzahlungen an die Preisentwicklung anpassen. Im ersten Schritt müssten die von der Packungsgröße abhängigen, seit 2004 unveränderten Zuzahlungen für Medikamente von derzeit fünf oder zehn Euro auf 7,50 oder 15 Euro steigen.
Um die GKV kurzfristig zu stabilisieren, unterstützt die BDA die Forderung der Krankenkassen, Preise und Honorare strikt an die tatsächlichen Beitragseinnahmen zu binden und die Mehrwertsteuer für alle GKV-Leistungen – insbesondere für Medikamente und Hilfsmittel– auf sieben Prozent zu senken. Einen Wettbewerbsschub verspricht sich die BDA von mehr Spielraum für Versorgungsverträge zwischen einzelnen Krankenkassen, Ärzten oder Krankenhäusern.
Vom Bund fordern die Arbeitgeber ein Ende der Selbstbedienungsmentalität. Um versicherungsfremde Leistungen auskömmlich zu finanzieren, müsse der Bundeszuschuss „um zusätzlich zirka acht Milliarden Euro pro Jahr“ steigen und fortlaufend angepasst werden. Für die Förderung des Pharmastandortes Deutschland sei nicht die GKV, sondern der Bund zuständig.
Bei der Klinikreform vermisst die Vereinigung Konsequenz: „Es muss sichergestellt werden, dass die (…) entwickelten Qualitätskriterien und Mindestmengen für die Behandlung in Krankenhäusern bundesweit ausnahmslos gelten und die Länder nur an die Krankenhäuser Versorgungsaufträge vergeben, die die Kriterien erfüllen.“ Die BDA kritisiert zudem „das Gießkannenprinzip“ bei der Krankenhausfinanzierung. (toro)
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