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Apotheken erhalten mehr Befugnisse und mehr Geld

22.05.2026 3 Min. Lesedauer

Nach monatelanger Diskussion hat der Bundestag die Neuordnung der Apothekenversorgung verabschiedet. Die 16.000 Apotheken erhalten damit umfangreiche Befugnisse und dürfen künftig zahlreiche Impfungen, Blutabnahmen und Präventionsmaßnahmen anbieten. Für das Gesetzespaket stimmten am Freitag CDU/CSU und SPD. Dagegen votierten die Grünen und die AfD; die Linke enthielt sich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, durch die Reform werde die Apothekenlandschaft finanziell sowie in ihren Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig werde Bürokratie abgebaut. Deutliche Kritik kam von den gesetzlichen Krankenkassen.

Mit dem Gesetz werden auch die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke in abgelegenen Orten abgesenkt. Zudem sollen Pharmazeutisch-Technische Assistenten in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Bei der Einlösung von Rezepten dürfen Apotheken künftig ein vorrätiges Mittel abgeben, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneien sollen an chronisch Kranke und in akuten Fällen ohne Rezept ausgegeben werden dürfen. Die Notdienstpauschale wird verdoppelt und ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt.

Zwei Tage vor der Schlussberatung hatte die Koalition noch mehrere Änderungen am Entwurf vorgenommen. Eine davon sieht vor, dass exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden. Die Vizechefin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, monierte, durch diese „Rolle rückwärts“ würden Wettbewerb und Einsparmöglichkeiten verhindert. Konkret fielen kurzfristig rund 500 Millionen Euro weg. „Das ist ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss“, monierte Stoff-Ahnis. Die Grünen-Politikerin Paula Piechotta beklagte im Plenum, die Rabattverträge für Antikörpertherapien seien „handstreichartig“ verboten worden. 

Die bereits im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des Apothekenhonorars soll über eine gesonderte Verordnung geregelt werden. Geplant ist, das Packungsfixum von aktuell 8,35 Euro zum 1. Juli auf neun Euro und dann zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro zu erhöhen. Die Kassen lehnen die Anpassung ab. Für Millionen Versicherte die Zuzahlungen im Rahmen des GKV-Sparpakets zu erhöhen und gleichzeitig das Apothekenhonorar heraufzusetzen, „das passt hinten und vorne nicht zusammen“, kritisierte Stoff-Ahnis. 

Der Linken-Politiker Ates Gürpinar beklagte im Parlament, die zugesagte Fixumserhöhung komme zwar, gleichzeitig werde den Apotheken mit dem GKV-Sparpaket aber wieder Geld aus der Tasche gezogen. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, zeigte sich einerseits zufrieden: „Blutentnahmen, Impfungen und weitere pharmazeutische Dienstleistungen in den Apotheken helfen den Patientinnen und Patienten unmittelbar und tragen zur Entlastung des Gesundheitssystems bei.“ Er warnte zugleich vor einem anhaltenden Apothekensterben. (sev)

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