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Apothekenreform: Regierung lehnt Länderforderungen ab

12.02.2026 2 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung lehnt wesentliche Forderungen der Bundesländer zur Apothekenreform ab. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro sei „momentan zurückgestellt“, heißt es etwa in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats. Zur Begründung verweist die Regierung auf finanzielle Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Umsetzung derzeit nicht zuließen.

Anstelle eines höheren Packumsfixums sehe der Entwurf einer begleitenden Verordnung andere Verbesserungen im Vergütungsbereich vor, etwa die erneute Zulassung handelsüblicher Skonti, eine jährliche Verhandlungslösung zur Anpassung der Apothekenvergütung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und Deutschem Apothekerverband sowie eine beinahe Verdopplung der Nacht- und Notdienstzuschläge, argumentiert die Regierung. Einen von den Ländern geforderten Grundkostenzuschlag für die ersten 20.000 abgegebenen rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen zur Entlastung kleiner und umsatzschwächerer Vor-Ort-Apotheken lehnt sie ab. Dieser würde das Vergütungssystem verkomplizieren und mehr bürokratischen Aufwand verursachen.

Auch bei Strukturfragen bleibt die Regierung bei ihrem Kurs. Die erleichterte Gründung von Zweigapotheken soll weiterhin Versorgungslücken in abgelegenen Regionen schließen. Die von den Ländern kritisierte befristete Möglichkeit, wonach erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) die Apothekenleitung vertreten können sollen, verteidigt sie als notwendige Erprobung angesichts des Fachkräftemangels. Die Verantwortung bleibe bei der Apothekenleitung. Weitergehende gesetzliche Verschärfungen beim Versandhandel weist die Regierung ebenfalls zurück oder verweist auf bestehende Regelungen.

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sieht unter anderem vor, abgelegene Regionen durch Zweigapotheken besser zu versorgen, neue pharmazeutische Dienstleistungen einzuführen sowie Impfungen und Schnelltests in Apotheken zu ermöglichen. In Ausnahmefällen sollen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne erneute Verordnung abgegeben werden können. Politisch bleibt die Vergütung der zentrale Streitpunkt. 

Die Apothekerschaft hat unter dem Motto „Uns gibt’s nicht zum Nulltarif“ einen „Frühling der Proteste“ ausgerufen. Zwar ziele die Reform auf den Erhalt der Vor-Ort-Apotheken, ohne Honoraranpassung greife sie jedoch zu kurz. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium signalisiert, die Debatte um das Fixum sei noch nicht abgeschlossen – man arbeite daran. Die gesetzlichen Krankenkassen warnen jedoch vor zusätzlichen Belastungen. (sr)

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