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Apothekenreform könnte in den Herbst rutschen

15.04.2026 2 Min. Lesedauer

Die ursprünglich noch für diesen Monat geplante Verabschiedung der Apothekenreform könnte sich deutlich verzögern. Grund ist eine EU-Stellungnahme mit aufschiebender Wirkung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung. „Die Übermittlung einer ausführlichen Stellungnahme verpflichtet Deutschland, den Erlass der Rechtsvorschrift um sechs Monate ab dem Datum der Übermittlung aufzuschieben. Diese Frist endet am 14. Juli 2026“, sagte eine Sprecherin der Kommissionsvertretung in Deutschland heute auf Anfrage von G+G.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigte auf Anfrage den Eingang des Votums aus Brüssel zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen. Die Stellungnahme beziehe sich auf neue Anforderungen an Versandapotheken und deren Logistikpartner. 

Die Bundesregierung will in die für den Pharmagroßhandel geltenden Bedingungen und Kontrollen beim Medikamententransport auch Paketdienste einbeziehen, die für Online-Apotheken wie DocMorris oder Shop-Apotheke tätig sind. Da viele Anbieter im EU-Ausland angesiedelt sind, berühren die deutschen Vorgaben die EU-Binnenmarktregeln für freien Warenverkehr.

Das BMG werde die Positionen der EU-Kommission jetzt eingehend prüfen, sagte ein Ministeriumssprecher. Zu den Auswirkungen auf den Zeitplan der Apothekenreform äußerte er sich nicht. Sollte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an ihrem bisherigen Plan festhalten, die Reform der Apothekenbetriebsordnung und das übergeordnete Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) gemeinsam zu verabschieden, wäre das aufgrund der EU-Stillhaltefrist nicht mehr vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli möglich. 

Der Bundestag hatte sich mit den Gesetzentwürfen am 27. Februar in erster Lesung befasst. Die Bundestagsanhörung fand Anfang März statt. (toro)

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