Verbände warnen vor Fehlern bei der Apothekenreform
Kassenverbände warnen vor redundanten Strukturen in der ambulanten Versorgung im Zuge der geplanten Apothekenreform. Der AOK-Bundesverband etwa unterstützt das Ansinnen des Gesetzes, den Apotheken mehr heilberufliche Leistungen zu übertragen. Er verweist in einer Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss aber darauf, dass die geplante Primärversorgung die Komplexität des Systems reduzieren und einheitliche Behandlungspfade schaffen solle. Durch neue pharmazeutische Dienstleistungen ohne Einbettung in diesen Versorgungsansatz drohten neue Ineffizienzen. Durch diesen „parallelen Strang“ bestehe die Gefahr einer Behandlung von Versicherten „aneinander vorbei“.
Der vom Kabinett im Dezember bewilligte und vergangene Woche vom Bundestag erstmals beratene Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht unter anderem vor, dass Apotheken künftig Impfungen vornehmen und Schnelltests auf bestimmte Erreger anbieten dürfen. Zu den neuen Dienstleistungen zählen zudem die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Abgelegene Orte sollen besser mit Medikamenten versorgt werden, indem die Gründung von Zweigapotheken sowie Neugründungen erleichtert werden.
Der AOK-Bundesverband wertet diese Erleichterungen ebenso wie die vorgesehenen neuen Aufstiegschancen für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) als positiv. Er kritisiert aber zugleich die anhaltende Diskussion über die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung des Packungsfixums von 8,35 auf 9,50 Euro, was rund eine Milliarde Euro kosten würde. Warken hatte die von den Apothekern geforderte Anhebung des Fixums aus der Reform ausgeklammert. Vergangene Woche kündigte sie im Parlament an, die Erhöhung werde nun im Frühjahr per Verordnung geregelt.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung warnt vor „Verhandlungen, die auf eine pauschale Anpassung und damit eine Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken aus Mitteln der Beitragszahler abzielen“. Diese seien nicht zu rechtfertigen, wenn man etwa den „Trend zur Konsolidierung der Apothekenversorgung zugunsten von umsatzstarken Apotheken“ betrachte, heißt es in der Stellungnahme. Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), lehnt eine „Verteilung von Beitragsmitteln mit der Gießkanne“ ab. Davon würden vor allem Apotheken in Ballungsgebieten sowie zunehmend auch Versandapotheken profitieren.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) begrüßt „den politischen Willen zur Fortentwicklung und Stärkung der öffentlichen Apotheken“, fordert aber eine „sofortige Anhebung“ des Apothekenfixums. Dieses müsse „mindestens“ auf die im Koalitionsvertrag angekündigten 9,50 Euro heraufgesetzt werden. Zudem verlangt die ABDA eine Streichung der Regelung zur zeitweisen Vertretung von Apothekern durch PTA sowie der Regelungen zu Zweigapotheken.
Die Bundesärztekammer wendet sich dagegen, Apothekern künftig Aufgaben zu übertragen, die eine „ärztliche Qualifikation“ benötigen, also etwa die Erweiterung der Impfmöglichkeiten und die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Kammer sieht hier die Gefahr von Doppelstrukturen und Kostensteigerungen, außerdem sei die Regelung „in rechtlicher Hinsicht nicht tragfähig“. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz moniert, das Vorhaben würde „das etablierte Versorgungssystem grundlegend verändern“. (tie)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.