Patientenrechte stärken: AOK legt Positionspapier vor
Die Zahl mutmaßlicher Behandlungsfehler bei AOK-Versicherten ist 2024 gestiegen. Laut AOK-Gemeinschaft wurden im vergangenen Jahr 16.660 Verdachtsfälle für einen Behandlungs- oder Pflegefehlers gemeldet. 2023 waren es knapp 540 weniger (16.064).
Von den abgeschlossenen Fällen konnte jedoch nur bei 28,6 Prozent ein Schaden sowie eine kausale Verbindung zu einem Fehler mit der geforderten 100-prozentigen Sicherheit nachgewiesen werden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, forderte, das Patientenrechtegesetz nachzubessern: „Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent sollte künftig als Beweis für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden ausreichen.“ Die AOK veröffentlichte heute ein aktuelles Positionspapier mit Vorschlägen zur Stärkung von Patientenrechten.
Die meisten der im vergangenen Jahr von AOK-Versicherten gemeldeten Verdachtsfälle betrafen orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin. Bei der Bewertung der Fälle wird in der Regel der Medizinische Dienst eingeschaltet, der notwendige Gutachten zur Bewertung erstellt.
Es bedürfe „einer Begegnung auf Augenhöhe“ zwischen Behandelnden und Patienten, heißt es im Positionspapier. So betont die AOK etwa zum Punkt Erleichterungen bei der Beweislast auch die Eigentumsrechte der Patienten. Oft würden zum Beispiel schadhafte Prothesen nach einer Tausch-OP nicht dem Patienten ausgehändigt, sondern entsorgt. Besonderen Nachbesserungsbedarf sieht Reimann auch bei Medikamenten. Der Nachweis von Schäden sei bisher „praktisch unmöglich“.
Genannt werden auch Transparenz- und Auskunftspflichten. Patienten wüssten oftmals gar nicht, wer dem OP-Team angehörte. Auch Schwächen im Haftungsrecht werden aufgeführt und eine verbindliche Haftpflichtversicherung auch für Pflegepersonen oder Osteopathen vorgeschlagen. Zudem wird die „Aufnahme von Arzneimittel- und Medizinprodukteschäden in die Beratungspflicht der Krankenkassen“ gefordert sowie „eigenständige Medizinprodukte-Haftungsvorschriften“.
Zugleich behalten die AOKs die Kosten im Blick, die der Versichertengemeinschaft durch Fehler entstehen. Sind etwa erneute Operationen notwendig, so werden die Kosten im Wege des Schadensersatzes von den Verursachern zurückgefordert. Das Volumen der von den elf AOKs durchgesetzten Regress-Zahlungen lag 2024 bei 49,73 Millionen Euro. (sg)
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