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Kompromiss: Arznei-Geheimpreise auf vier Jahre begrenzt

02.07.2024 3 Min. Lesedauer

Im Streit um die geplanten Arzneimittel-Geheimpreise hat sich die Ampelkoalition auf einen Kompromiss verständigt. Demnach können Pharmaunternehmen zwar weiterhin mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen aushandeln. Dafür gibt es aber Bedingungen. Zudem ist die Möglichkeit zur Wahl eines vertraulichen Erstattungsbetrags bis zum 30. Juni 2028 begrenzt . Das geht aus den Änderungsanträgen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Medizinforschungsgesetz (MFG) hervor, die G+G vorliegen. Auch muss das BMG dem Gesundheitsausschuss des Bundestages bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht vorlegen, wie sich die neue Option zur Wahl vertraulicher Erstattungsbeträge auswirkt.

Die Option der Vertraulichkeit kann erst nach Vereinbarung oder Festsetzung des Preises gewählt werden. Zugleich müssen die Pharmaunternehmen einen Preisabschlag von neun Prozent gewähren. Weitere Bedingung: Der Hersteller muss „eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nachweisen“. So werde sichergestellt, „dass mit der Vertraulichkeit auch spezifische Kostenvorteile für die GKV einhergehen“ und „ein Anreiz für Forschung und Entwicklung in Deutschland gesetzt“ werde, heißt es in der Begründung.

Weiterhin müssen in den Informationssystemen der Arztpraxen künftig „Informationen zur Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln mit vertraulichen Erstattungspreisen“ aufgeführt werden, damit die Zahl teurer Verschreibungen nicht steigt.

Darüber hinaus soll es Ausnahmen bei den „Amnog-Leitplanken“ für Arzneimittel mit nicht nachgewiesenem, geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen geben, die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführt wurden. Ziel ist es, „so die Vereinbarung höherer Erstattungsbeträge zu ermöglichen“. Die neue Regel soll „für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland“ gelten, begrenzt auf drei Jahre. Von der Begrenzung ausgenommen sind auch hier Unternehmen mit relevanten Aktivitäten in der Arzneimittelforschung in Deutschland.

Generikahersteller sollen laut Änderungsanträgen zur Preisfindung ein Jahr vor Ablauf des Unterlagenschutzes vom GKV-SV Auskunft über die vertraulichen Erstattungsbeträge des relevanten Arzneimittels bekommen.

Das MFG steht am Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages und soll noch am gleichen Tag verabschiedet werden. (bhu)