Labore wenden sich gegen Diagnostik in Apotheken
Die Laborärzte warnen vor dem Ausbau von Diagnostik und Früherkennung in Apotheken. „Diagnostik gehört überhaupt nicht in die Apotheke“, erklärte heute der Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller. Es gebe in der aktuellen Gesetzgebung, etwa beim Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz (GVSG), dem Apothekenreformgesetz oder dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG), den Trend, Diagnostik außerhalb von Facharztlaboren zuzulassen.
Auch die vorgesehenen Screenings auf Diabetes oder Fettstoffwechselstörungen gehörten nicht in die Apotheken, da diese nicht die Qualitätsstandards der Labore erreichten und zudem auch noch teurer seien. Labore erhielten für diese Untersuchungen eine Vergütung von nur 25 Cents. Dies könnten die Apotheker zu diesem Preis nicht leisten. Im Zuge der Apothekenreform sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, bestimmte Schnelltests zum Nachweis von Krankheitserregern wie Grippeviren durchzuführen. Darüber hinaus sollen Apotheker mit dem GHG auch in die Prävention eingebunden werden.
Die Verlagerung der Diagnostik in die Apotheken sei eine „Fehlleitung für die Zukunft“, kritisierte ALM-Vize Jan Kramer. Die gesamte Heilkunde einschließlich der Labordiagnostik gehöre in „ärztliche Hand“. Apotheker könnten weder eine Anamnese machen noch eine Therapie einleiten. „Das macht keinen Sinn.“ Weiter sei nicht einsehbar, warum die geplanten Früherkennungsprogramme nicht in den bestehenden Strukturen geleistet werden könnten. „Da muss nichts neu erfunden werden“, betonte Kramer. Unverständlich sei auch, warum die Früherkennung in Deutschland, gerade der Check-up ab 35, nicht erweitert würde. Ein Screening auf Schilddrüsen-, Herz, Nieren- und Lebererkrankungen wäre mit den heutigen Strukturen möglich.
Die ALM wandte sich zudem gegen Pläne, die Gründung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) einzuschränken und übte Kritik an den Kürzungen bei der Kostenerstattung, die ab dem 1. Januar 2025 im Zuge der geplanten Labor-Reform vorgesehen seien. „Diese Reform gehört korrigiert“, sagte Müller. Die Labore hätten nicht den finanziellen Spielraum, eine Senkung der Erstattungsbeträge von knapp neun Prozent aufzufangen. Die Kosten für Laborleistungen machten nur knapp drei Prozent der Gesundheitsausgaben aus. (at)
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