Ärztetag beschließt strengere Regeln für Fortbildung
Weg vom Sponsoring: Der Deutsche Ärztetag hat sich für strengere Regeln bei der Finanzierung der ärztlichen Fortbildung ausgesprochen. Die Delegierten stimmten in Mainz einer neuen Musterfortbildungsordnung (MFBO) zu. Die bisherige Fassung der MFBO reiche nicht mehr aus, „um dauerhaft die Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang sicherzustellen“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten. Ärzte und Ärztinnen in Deutschland sind gesetzlich zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Allerdings wird eine Vielzahl von Fortbildungen finanziell durch Unternehmen aus der Gesundheits- und Pharmabranche unterstützt.
In der neuen MFBO heißt es nun konkret: „Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.“
In einer sehr hitzig geführten Debatte beschloss das Ärzteparlament, die Diskussion zur Liberalisierung des Abtreibungsrechtes zu vertagen und stattdessen auf dem 129. Ärztetag in Leipzig im kommenden Jahr auf die Tagesordnung zu setzen. „Wir sind dem Schutz des Lebens verpflichtet“, sagte die Vorständin der Bundesärztekammer (Bäk) und Vorsitzende des Marburger Bunds, Susanne Johna. Doch für manche Frauen sei die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch eine soziale Frage. „Da müssen wir uns ehrlich machen.“ Der Paragraf 218 gehöre aber aus dem Strafgesetz herausgenommen.
Auch Tilmann Kaethner von der Ärztekammer Niedersachsen sprach sich dafür aus, den Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. „Das schulden wir den Frauen.“ Die Politik werde sich so kurz vor der Wahl vor einer Entscheidung in dieser Frage drücken, vermutete der Kinder- und Jugendarzt. Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber dazu auf, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen und nicht mehr als „Entität mit Sonderstatus in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ zu erwähnen. Homöopathie solle auch rechtlich nicht mehr als Arzneimittel bewertet werden. (at)
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