Koalition will Haken ans KHAG machen
Union und SPD befinden sich nach wochenlangen Querelen in den Schlussverhandlungen zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG). Es sei geplant, über den Entwurf nun kommende Woche im Bundestag abzustimmen, hieß es am Dienstag in Koalitionskreisen. Die Gesundheitsexperten von CDU/CSU und SPD haben sich inzwischen auf ein Paket aus 46 Änderungsanträgen verständigt. Allerdings bleibt offen, ob die Bundesländer sich damit zufriedengeben werden oder ob es nach der Verabschiedung im Parlament zu Nachverhandlungen kommt.
Unlängst hatte es von Länderseite geheißen, man sei bestrebt, ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden. Allerdings hatten sie für mehrere Punkte Änderungen verlangt. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder würde das Gesetz weiter verzögern und birgt die Gefahr eines kompletten Scheiterns der Anpassungen. Dann würde die Reform auf Basis der einstigen Ampel-Beschlüsse fortbestehen. Zumindest die Bundesebene sei sehr geeint, hieß es aus Koalitionskreisen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass noch Bedenken aus dem Gesundheitsressort kämen.
In dem G+G vorliegenden Antragspaket geht der Bund nur teilweise auf die Länderbedenken ein. So bleibt es nach dem Willen von Union und SPD dabei, dass befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich sein sollen. Die Koalition beharrt zudem auf der Zwei-Kilometer-Regelung. Sie besagt, dass Kliniken nur als ein Standort gezählt werden, wenn die einzelnen Gebäude nicht weiter als 2.000 Meter voneinander entfernt liegen. Allerdings sollen die zuständigen Landesbehörden das Recht auf eine Anhörung durch die Selbstverwaltungspartner erhalten, die dann über Abweichungen im Einzelfall beraten.
Mit Blick auf die geplante Vorhaltekosten-Finanzierung hatten die Länder gefordert, deren Wirkung während der budgetneutralen Phase bis Ende 2027 und in der Konvergenzphase (2028 und 2029) konsequent zu bewerten, um die Regeln noch am Ende des Übergangs von Fallpauschalen zur Vorhaltevergütung notfalls anpassen zu können. Ein Änderungsantrag sieht nun eine Evaluation Ende Juli 2027 und eine weitere Ende 2028 vor. „Bei Bedarf können die bestehenden Regelungen auf dieser Grundlage angepasst und nachjustiert werden“, heißt es in dem Antrag.
Als weiteres Entgegenkommen an die Ländern soll die zum 12. Dezember geplante Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen „frühestens ein Jahr und spätestens drei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft“ treten. Den Ländern wird so ermöglicht, die Erfüllung der Vorhaltezahlen bei ihren Zuweisungsentscheidungen zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen die Länder bereits eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes Mittel für ihre aus dem Krankenhaustransformationsfonds finanzierten Projekte aus dem Infrastruktur-Sondervermögen in Anspruch nehmen können.
Union und SPD planen auch einen Antrag zum umstrittenen Pflegebudget der Krankenhäuser. Es soll klargestellt werden, dass „Pflegepersonalkosten für Tätigkeiten, die nicht der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen dienen“, unabhängig von der dienstlichen Zuordnung nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind. Als Beispiele werden „hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben“ genannt. Seitens der Krankenkassen war angesichts steigender Kosten der Verdacht geäußert worden, dass über das Pflegebudget auch sachfremde Aufgaben finanziert werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, die geplante Änderung erweckte den Eindruck, „als folge die Bundesregierung einseitig den bislang nicht belegten Vorwürfen einzelner Krankenkassen“. (sev)
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