Update

Kassen kritisieren Änderungen an Apothekenreform scharf

19.05.2026 2 Min. Lesedauer

Die Regierungskoalition möchte offenbar zahlreiche Änderungen am Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) durchsetzen, die von Kassenvertretern als „Geschenke an die Pharmaindustrie“ gewertet werden. So sehen die Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD etwa vor, dass exklusive Rabattverträge für Biosimilars befristet verboten werden sollen. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, kritisierte, dass dies ein weiteres Zugeständnis an eine Industrie sei, „die schon in den bisherigen Sparplänen weitgehend verschont geblieben ist“.

„Einerseits diskutieren wir im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes über die Notwendigkeit von Milliardeneinsparungen, die alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen adressieren“, sagte die AOK-Verbandschefin. „Andererseits sollen jetzt im Zuge des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes exklusive Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028 verboten werden“.

Auch die Ersatzkassen reagierten mit Kritik. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verliere mit den angestrebten Beschränkungen ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe, monierte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek). „Wenn der Wettbewerb jetzt durch erneute Sonderregelungen bei den Biologika eingeschränkt werden soll, belastet das die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber.“

In den Änderungsanträgen, die dem Ausschuss für Gesundheit zugegangen sind, ist zudem vorgesehen, brachliegende Mittel im Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen nicht an die Krankenkassen zurückzuführen, sondern zur Finanzierung der pauschalen Zuschüsse für Voll- und Teilnotdienste heranzuziehen. AOK-Chefin Reimann mahnte, damit werde die Versorgung nicht verbessert, sondern nur verteuert. Insgesamt blieben milliardenschwere Einsparpotenziale auf der Strecke.

Mit der Apothekenreform möchte die Bundesregierung den Apotheken verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen, „um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin zu erhalten“. Kernelemente des ApoVWG sind ein neuer Verhandlungsmechanismus zur Vergütung der Apotheken, Zuschüsse für Teilnotdienste, die Weiterentwicklung von Zweigapotheken, der Ausbau der Fortbildung pharmazeutisch-technischer Assistentinnen und Assistenten (PTA) sowie Bürokratieabbau. (tie)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.