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Expertenempfehlung zu Abtreibungen löst Debatte aus

10.04.2024 2 Min. Lesedauer

Die Empfehlung der Expertenkommission der Bundesregierung, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sorgt für eine Kontroverse. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, kritisierte den Vorschlag heute im Deutschlandfunk (DLF) als „geliefert wie bestellt“. Der Pro Familia Bundesverband und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) dagegen begrüßten die Empfehlung. Die im vorigen Jahr von der Ampelkoalition berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird ihren Abschlussbericht am kommenden Montag vorstellen.

Es bestehe keine Notwendigkeit, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern, sagte Bär im DLF zu den laut Medienberichten empfohlenen Lockerungen. Seit 30 Jahren gebe es in Deutschland eine „befriedete Situation“. Die Zusammensetzung der Expertenkommission bezeichnete die CSU-Politikerin als einseitig. Weder die Opposition noch Kirchen seien eingebunden worden. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall, dass die Ampel den Empfehlungen der Experten folge, schloss Bär nicht aus. „Wir werden uns auf jeden Fall die Option offenhalten.“ Gleichwohl hoffe sie „sehr auf die Vernunft einzelner Koalitionspartner“.

Pro Familia bot der Regierung „fachliche Expertise im Prozess der Ausarbeitung einer fachlich fundierten Gesetzesreform“ an. Die bekannt gewordenen Empfehlungen müsse die Regierung umfassend nutzen, „sodass die neuen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht nur verfassungsrechtlichen, sondern auch menschenrechtlichen Vorgaben im Völker- und Europarecht so weit wie möglich gerecht werden“. Der BVF erklärte auf G+G-Anfrage, er begrüße „eine aus ärztlicher Sicht sinnvolle Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches“. Wichtig seien „Rahmenbedingungen, die es Frauenärztinnen und Frauenärzten ermöglichen, auf individuelle und freiwillige Weise mit der ethischen Herausforderung eines Schwangerschaftsabbruchs umgehen zu dürfen“. Im übrigen müssten Schwangere ungehindert sowohl Beratungsstellen als auch Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche aufsuchen können, so der BVF mit Blick auf die für den Nachmittag angesetzten Beratungen zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.

Neben der Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche nennt die Expertenkommission laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) für die Zulassung von Eizellenspenden und Leihmutterschaft Bedingungen. Die Kommission plädiere dafür, die gesetzlichen Regelungen neu zu fassen. (ter)

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