Ärzte fordern schnelles Umsetzen der GOÄ-Reform
Nach der Zustimmung des Deutschen Ärztetages zum Entwurf für eine Reform der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) liegt der Ball nun beim Bundesgesundheitsministerium. Ärztepräsident Klaus Reinhardt und der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV), Florian Reuther, forderten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, die notwendige Rechtsverordnung schnell auf den Weg zu bringen. Der Hausärzteverband begrüßte, dass „endlich die Zuwendungsmedizin vernünftig vergütet“ werden und es „mehr Transparenz und Rechtssicherheit“ geben solle.
Reinhardt und Reuther sprachen von einem „wichtigen gemeinsamen Signal“ für die Handlungsfähigkeit von Ärzten, PKV und Beihilfeträgern. Über eine Reform der in Teilen noch aus den 1980er-Jahren stammenden GOÄ wird seit 15 Jahren gerungen. Zwischenzeitlich gab es lediglich einzelne Anpassungen. Das Problem: Das Bundesgesundheitsministerium hatte Bundesärztekammer (Bäk) und PKV-Verband aufgefordert, sich als Basis für eine Novelle auf einen modernen Leistungskatalog und entsprechende Vergütungen zu einigen. Dem Ergebnis der zähen Verhandlungen stimmte der Ärztetag in Leipzig gestern zu.
Der Entwurf bildet nun auch das Verwenden der elektronischen Patientenakte oder telemedizinische Behandlungen ab. Zudem wollen Bäk und PKV-Verband die GOÄ laufend weiterentwickeln. In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten erwarten die Beteiligten einen Ausgabenanstieg um 13,2 Prozent. Das entspräche knapp 1,9 Milliarden Euro – gemessen an den PKV-Aufwendungen für ambulante ärztliche Versorgung von zuletzt 14,23 Milliarden Euro (2023). Höhere Belastungen dürften auch auf Bund, Länder und Kommunen zukommen. Sie bezahlen über die Beihilfe-Regelungen bis zu 70 Prozent der medizinischen Versorgung für Beamte und Pensionäre. Die Länder müssten einer GOÄ-Verordnung im Bundesrat zustimmen.
Auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hätte die GOÄ-Reform keine direkten Auswirkungen. Mittelbar könnte sie jedoch für GKV-Versicherte die privat zu bezahlenden individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) verteuern. Deren Preise lehnen sich an die GOÄ an. Laut Igel-Report 2024 des Medizinischen Dienstes verdienten die Praxen 2023 rund 2,4 Milliarden Euro mit den in weiten Teilen umstrittenen Zusatzleistungen.
Der 129. Ärztetag geht am Nachmittag zu Ende. Zum Abschluss appellierten die Delegierten an die Politik, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln und die Arbeit an dem von der Ampel-Koalition nicht mehr abgeschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens wieder aufzugreifen. (toro)
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