Apotheken skizzieren mögliche Rolle bei Primärversorgung
Die Apotheken beanspruchen eine starke Rolle in dem von der Politik geplanten Primärversorgungssystem und wollen sich mit ihrem Fachwissen dort intensiv einbringen. Wichtig sei es, „die kompetenten Apotheken-Teams stärker einzubinden, um unser System bezahlbar zu machen“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Thomas Preis, heute in Berlin. In einem Positionspapier zeigt die Vereinigung auf, wie sich die Apotheken weit über die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen und Aufgabenbereiche hinaus engagieren könnten. Mehr Geld können die Apotheken unterdessen ab Juli erwarten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung dazu.
Die Bundesregierung will bis zur Sommerpause einen Gesetzesentwurf für ein Primärversorgungssystem vorlegen und so das Gesundheitswesen effizienter und digitaler aufstellen. Erste Anlaufstelle für eine bessere Patientensteuerung soll dann meist die Hausarztpraxis sein. Hier wollen sich die Apotheken – gemeinsam mit den anderen Gesundheitsberufen – aktiv einbringen. Die Abda schlägt vor, dass Apotheken zur Gesundheitsförderung beitragen und unter anderem Hilfe im Umgang mit der elektronischen Patientenakte anbieten. Bei der Ersteinschätzung und einem besseren Zugang zum Gesundheitssystem sollen Apotheken eine größere Rolle spielen. Betroffene könnten nach der geplanten digitalen Ersteinschätzung beispielsweise gezielt in die Apotheke verwiesen werden. Vor Ort sei eine Beratung zur Einordnung von Beschwerden denkbar. Eine weitere Idee: der Aufbau ärztlicher Videosprechstunden in Apotheken.
Bei der Routineversorgung chronischer Erkrankungen könnten Apotheken daneben die Pflege des Medikationsplans übernehmen. Bei frisch aus dem Krankenhaus entlassenen Akutpatienten sei eine Risikoprüfung neuer Medikamente vorstellbar. Das könnte eine Wiedereinweisung aufgrund von Unverträglichkeiten verhindern. Bereits vereinbart sind ab 2027 Angebote wie etwa Impfungen, Blutentnahme, Vorsorge-Checks oder eine Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept. Die Apotheken seien besonders geeignet zur Übernahme solcher Aufgaben. „Sie sind flächendeckend und wohnortnah vorhanden, niedrigschwellig rund um die Uhr erreichbar“ und böten eine hochqualifizierte Beratung, führte Preis aus.
Flankierend zu den erweiterten Befugnissen durch das bereits vom Bundestag verabschiedete Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz soll per Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) das Packungsfixum ab Juli auf neun Euro steigen. Ab Januar 2027 dann auf 9,50 Euro. Dazu gab das Kabinett nach monatelangen Beratungen ohne Aussprache grünes Licht. Die Abda begrüßte den Schritt, monierte aber gleichzeitig, dass sich mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BstabG) der Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro erhöhen soll. Dadurch werde das Apothekenhonorar wieder gekürzt. (imo)
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