Cannabis: Startschuss für neue Anbauclubs
Meilenstein für mehr Gesundheitsschutz oder Einfallstor für Drogenbanden? Drei Monate nach der Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene ist heute die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft getreten: Danach können auch die neuen Cannabis-Clubs Lizenzen beantragen, um die Droge in größerem Stil für Mitglieder anzubauen.
„Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabis-Konsumenten“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der „Bild“. Dagegen warnten Mediziner vor allem vor mehr Psychosen. Das zeigten Erfahrungen aus anderen Ländern. Dort seien die Klinikeinweisungen nach der Legalisierung gestiegen.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnete im Gesetzgebungsverfahren für das erste Jahr mit der Gründung von etwa 1.000 solcher Vereine, in den Folgejahren mit weiteren 500. Die Grünen-Drogenexpertin Kirsten Kappert-Gonther sprach auf X von einem „Meilenstein“ für mehr Gesundheitsschutz. Kritiker befürchten dagegen, dass die Clubs zum „Einfallstor“ für Drogenbanden werden. Diese könnten „die Strukturen der Anbauvereine unterwandern“, warnte Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei in der „Bild“. Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef in Bayern, teilt die Sorge: „Die Anbauvereinigungen müssen so streng wie möglich überwacht werden.“
Kritisch sehen Mediziner die Freigabe. Die Bundesärztekammer hatte gemeinsam mit Fachverbänden eindringlich davor gewarnt. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erwarten Drogenexperten mehr Abhängige sowie Erkrankungen wie Psychosen. Die Bundesländer kritisieren den Aufwand für Behörden und Polizei. Hanfverbände monieren bürokratische Hürden und Vorgaben in dem Ende Februar verabschiedeten Cannabisgesetz.
Die Clubs müssen einen Präventionsbeauftragten benennen, gesicherte, umzäunte Gebäude vorweisen und die ausgegebenen Mengen dokumentieren. Mitglieder dürfen Erwachsene werden, die mindestens sechs Monate in Deutschland wohnen. Die Mitgliederzahl pro Club ist auf 500 beschränkt. Wer älter als 21 ist, darf bis zu 50 Gramm im Monat aus den Vereinsplantagen erhalten, 18- bis 21-Jährige bis zu 30 Gramm. Gekifft werden darf in den Clubs nicht. Die Vereine müssen mindestens 200 Meter entfernt von Schulen, Kitas und Spielplätzen liegen. Am 1. April war die erste Stufe des Gesetzes in Kraft getreten. Seitdem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum straffrei, im privaten Raum 50 Gramm. Für Minderjährige bleibt die Droge tabu. (cm)
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