Blickwinkel Finanzierung

Dem Wettbewerb einen Sinn geben

17.12.2025 Klaus Jacobs 2 Min. Lesedauer

Jacobs' Weg: Angesichts steigender Zusatzbeiträge verweist Nina Warken auf einen möglichen Kassenwechsel. Ohne wirksame Instrumente zur Versorgungssteuerung bleibt das Instrument jedoch stumpf.

In einem Dreieckmosaik sind verschiedene Ausschnitte von Geldscheinen und Münzen zusammengesetzt.
Der Ruf nach Wettbewerb kollidiert mit Plänen zur Vereinheitlichung.
Foto: Porträtbild von Prof. Dr. Klaus Jacobs, Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
Prof. Dr. Klaus Jacobs, Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK

Angesprochen auf drohende Zusatzbeitragserhöhungen in etlichen Krankenkassen hat Gesundheitsministerin Nina Warken in Interviews erklärt, dass dies vermutlich nicht alle Kassen betreffe und die Mitglieder im Übrigen die Möglichkeit hätten, ihre Kasse zu wechseln. Dafür hätten wir schließlich den Wettbewerb.

Diese Aussage lässt aufhorchen, denn sonst ist in der Gesundheitspolitik vom Wettbewerb der Krankenkassen nirgends die Rede. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kommt er mit keinem Wort vor. Im Gegenteil: Unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ sollen die Kassen zu vollständig gemeinsamen Vertrags- und Verwaltungsprozessen verpflichtet werden. Das wäre dann eine faktische Einheitskasse, womit auch die Debatte über die angeblich zu große Anzahl an Krankenkassen beendet wäre. Zur bloßen Exekution von Detailvorgaben des Gesetzgebers würde eine Kasse genügen, vielleicht je eine auf Landesebene.

„Vertragswettbewerb muss Vorfahrt haben.“

Klaus Jacobs

Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK

Auch zu dieser Frage hat sich Nina Warken geäußert. Weniger Krankenkassen seien möglich, so die Ministerin, ohne die Funktionsfähigkeit des Systems zu gefährden. Doch was versteht sie überhaupt unter der Funktionsfähigkeit des Systems? Soll der Kassenwettbewerb mit Wahloptionen der Versicherten hierzu einen Beitrag leisten und – wenn ja – welchen? Warum gibt es eigentlich keine umfassende Analyse der Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren der hausarztzentrierten Versorgung? Schließlich müssen alle Kassen schon seit mehr als zwanzig Jahren ihren Versicherten mit entsprechenden Selektivverträgen ein Primärarztsystem anbieten, wie es jetzt für alle Versicherten obligatorisch werden soll.

Eine Lehre hieraus ist, dass das Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertrag nicht funktioniert. Genau das soll es jedoch weiter geben. Wer aber die Potenziale des Vertragswettbewerbs als Instrument der präferenzgerechten Versorgungssteuerung nutzen will, muss ihm – wo immer möglich und sinnvoll – Vorfahrt einräumen. Dann bekäme der Kassenwettbewerb wieder einen Sinn und müsste nicht als Feigenblatt dienen, um das gebrochene Versprechen der Ministerin von stabilen Beiträgen zu kaschieren.

Zu Sehen ist ein geschlossenes Einmachglas, gefüllt mit hohen Euro Scheinen. Es steht auf mehreren Euro Scheinen.
Mit Mindestreserven sollen die Krankenkassen Schwankungen in den Ausgaben ausgleichen, um ihre Zusatzbeiträge möglichst stabil und niedrig zu halten. Das hat viele Jahre gut funktioniert – bis Bundesregierungen die Rücklagen indirekt für ihre finanzpolitischen Ziele einsetzten. Diese haben sie zwar nicht erreicht, aber die Rücklagen der Kassen sind…
13.08.2025Bernhard Hoffmann4 Min

Mitwirkende des Beitrags

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.

Pressekonferenz

Vorstellung des neuen Public Health Index

Wo steht Deutschland beim Thema Prävention im internationalen Vergleich?