„Hilfesuchende ohne Umweg richtig zuweisen“
Der Umbau der Notfallversorgung ist dringend nötig. Lutz Schäffer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK NordWest, erläutert, wie dieser gelingen kann.
Herr Schäffer, wie kann die Reform der Notfallversorgung gelingen?
Lutz Schäffer: Ziel muss es sein, Hilfesuchende ohne Umwege in die richtige Versorgungsstufe zu leiten, auch um die oft überfüllten Klinik-Notaufnahmen zu entlasten. Zentraler Schlüssel dazu ist die bessere Vernetzung der Notfallnummern 112 des Rettungsdienstes und der 116 117 der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Zum anderen brauchen wir Integrierte Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamer Anlaufstelle, damit Hilfesuchende nach einer Ersteinschätzung der Notdienstpraxis oder Notaufnahme zugewiesen werden.
Wie bewerten Sie die jüngsten Vorschläge aus dem Bundes-gesundheitsministerium?
Schäffer: Die vorgelegten Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung sind im Kern richtig. Dazu gehört auch die vorgesehene regionale Standortplanung der INZ auf Basis bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben durch die Selbstverwaltungspartner auf Landesebene. Für einen falschen Weg halte ich das Vorhaben, die INZ von Krankenhausträgern und KVen gemeinsam betreiben zu lassen. Stattdessen sollten diese als rechtlich eigenständige und fachlich unabhängige Einheiten konzipiert werden. Das würde Verteilungskämpfe und Fehlanreize bei der Patientensteuerung im vorhinein verhindern.
Was ist beim Rettungsdienst an Änderungen notwendig?
Schäffer: Der Umbau der Notfallversorgung muss mit einer Rettungsdienstreform einhergehen. Die Vorschläge der Regierungskommission, den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im Sozialgesetzbuch V zu verankern, ist sinnvoll. Die Vergütung der Rettungsdienstleistungen wäre nicht mehr an den Transport in die Klinik gekoppelt. Die Leistungen könnten dann auch mit der vertragsärztlichen Notfallversorgung verzahnt werden. Die Vergütung muss zwischen Leistungserbringern und Kassen vereinbart werden. Am Ende dürfen die Vorhaltekosten und Kosten für Fehleinsätze als originäre Aufgabe von Ländern und Kommunen nicht komplett auf die Beitragszahlenden abgewälzt werden.
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