Reformen auch für Selbstständige
Prekäre Selbstständige in der GKV sind Nutznießer der Solidarität, zu der privatversicherte Selbstständige mit hohen Einkommen nicht beitragen. Das kann so nicht bleiben.
Viele Vorschläge im Vorfeld der bevorstehenden Gesundheitsreform werden von dem Narrativ begleitet, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem habe. So zutreffend der zweite Teil dieser Aussage ist und entsprechende Reformen auf der Leistungs- und Ausgabenseite erfordert, so falsch ist der erste Teil. Es gibt nämlich sehr wohl gravierende Strukturdefizite bei der solidarischen Beitragsfinanzierung, die allein für sich schon zu Beitragssatzsteigerungen führen. Grund hierfür ist die bereits seit einigen Jahrzehnten zu beobachtende Wachstumsschwäche der Beitragsbasis. Sie folgt nicht zuletzt daraus, dass bestimmte Personengruppen und Einkommen bei der Beitragserhebung „außen vor“ bleiben.
Ein beredtes Beispiel für bestehende Schieflagen bei der solidarischen Finanzierung der GKV bildet die Erwerbsgruppe der Selbstständigen. Diese können unabhängig von ihrem Einkommen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Annahme fehlender Schutzbedürftigkeit aller Selbstständigen, die dieser Regelung zugrunde liegt, hat mit der Realität jedoch schon lange nichts mehr zu tun. Speziell unter den Solo-Selbstständigen, gut die Hälfte aller rund 3,7 Millionen Selbstständigen in Deutschland, gibt es viele prekäre Einkommensverhältnisse. Deshalb wurde ihr Mindestbeitrag in der GKV ab 2019 sogar schon einmal halbiert, doch stellen sie weiterhin die Mehrheit der Beitragsschuldner.
„Viele Selbstständige sind schutzbedürftig.“
Volkswirt und ehemaliger Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
Dies stellt die Solidarität der übrigen Beitragszahlenden in der GKV auf eine harte Probe. Zumal gleichzeitig viele privatversicherte Selbstständige die bei weitem höchsten Einkommen aller Erwerbspersonen in Deutschland beziehen. Ausgerechnet sie müssen jedoch bislang keinerlei Beitrag zur solidarischen Absicherung des Krankenversicherungsschutzes leisten. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch mitverantwortlich für immer höhere Beitragsbelastungen der GKV-Mitglieder und ihrer Arbeitgeber. Eine nachhaltige Gesundheitsreform, bei der alle Beteiligten gleichermaßen belastet werden sollen, kann diesen Zustand nicht unangetastet lassen.
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