„Länder müssen bei der Klinikplanung mutig sein“
Die Ziele der Krankenhausreform dürfen nicht verwässert werden, warnt Dr. Stefan Hoehl, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Hessen (Arbeitgeberseite).
Herr Dr. Hoehl, die Ineffizienzen im deutschen Gesundheitswesen sind enorm. Die Krankenhausreform soll hier Verbesserungen bringen. Wie fällt Ihre Bewertung aus?
Dr. Stefan Hoehl: Das erste Gesetz – das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – kam ja bereits von der vorherigen Bundesregierung – und war ein wirklich mutiger Schritt. Mit der Einführung von Leistungsgruppen sollten sich die Kliniken spezialisieren. Dies verbessert die Behandlungsqualität und die Wirtschaftlichkeit. Und Krankenhaus-Überkapazitäten in Ballungsgebieten können abgebaut werden. Denn auch die Ausgabendynamik im Kliniksektor muss gebremst werden. Die GKV-Ausgaben für Krankenhausbehandlungen lagen 2024 mit rund 102 Milliarden Euro so hoch wie nie. Im vergangenen Jahr sind sie in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahr erneut um 9,9 Prozent gestiegen.
Obwohl die Reform noch gar nicht umgesetzt ist, wird bereits über ein „Reformanpassungsgesetz“ entschieden...
Hoehl: Die AOK spricht hier zu Recht von einem „Reformverwässerungsgesetz“. In den Bund-Länder-Abstimmungen sind zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, die tendenziell dazu führen, bestehende Strukturen zu zementieren, statt eine echte Strukturreform zu befördern.
„Die Länder müssen die Gelder für eine planvolle Transformation nutzen.“
Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Hessen (Arbeitgeberseite)
Wie lautet Ihre Empfehlung an die Politik?
Hoehl: Bei der Krankenhausreform, die auch in alle anderen Versorgungsbereiche hineinwirkt, müssen jetzt vor allem die Länder mit ihrer Krankenhausplanung Mut aufbringen. Ziele müssen eine qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhäuser und die Förderung der Kliniken mit guten Behandlungsergebnissen bleiben. Es darf nicht sein, dass weiter nach dem Gießkannen-Prinzip Mittel etwa aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen einfach auf alle Krankenhäuser verteilt werden. Die Länder müssen die Gelder für eine planvolle Transformation nutzen. In einer besser geplanten Kliniklandschaft reicht dann auch das knapper werdende Personal.
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