Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
Die AOK kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor allem die zusätzlichen Lasten für die Beitragszahlenden und das mangelnde finanzielle Enngagement des Bundes.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 4. Juni 2026
- Verbändeanhörung: 10. Juni 2026
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 24. Juni 2026
- 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
- 1. Lesung Bundestag: N.N.
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… (SPV) wird vor allem für Gutverdiener und pflegende Angehörige teuer. Der Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… in der SPV auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Arbeitnehmer versicherungsfrei… der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzuheben. Die Zahlungen der Pflegekasse an die Rentenversicherung für Menschen, die ihre Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen, sollen gekürzt werden.
Vorgesehen sind zudem ein höherer Zuschlag für Kinderlose, Pflegebeiträge auch für Minijobs und das Aus für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028. Der Referentenentwurf enthält zudem Leistungseinschränkungen, darunter sechs Monate längere Wartezeiten auf die Zuschüsse zu Pflegeheimkosten und die Reduzierung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die… 1 um die Hälfte.
Das Einsparpotenzial der Maßnahmen beziffert das Bundesgesundheitsministerium BMG bereits 2027 auf rund 11,25 Milliarden Euro. 2030 wären es laut Entwurf bereits 20,34 Milliarden. Ohne Gegensteuern rutsche die SPV 2027 in ein „rechnerisches Defizit“ von 7,6 Milliarden Euro. Bereits jetzt sind die Pflegekassen nur durch Darlehen des Bundes handlungsfähig. Die Rückzahlung der Kredite im Volumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro wird der Vorlage zu auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben.
Mit der Reform will das Ministerium auch die von einer Expertenkommission empfohlene Dynamisierung der Pflegeleistungen finanzieren und den Aufbau von Reserven forcieren. Ab 2028 sollen die Leistungen jährlich an die Inflationsrate der drei vorangegangenen Jahre angepasst werden. Für 2027 ist keine Dynamisierung vorgesehen.
Auf Basis der Werte für 2026 würden laut Ministeriumsentwurf in der SPV künftig Beiträge bis zu einer Einkommensgrenze von 6.450 Euro monatlich fällig (Versicherungspflichtgrenze). Bisher liegt die Grenze bei 5.812,50 Euro. Dies beschert der SPV nach BMG-Prognose bis 2030 rund 6,8 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Die Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder um 0,1 Prozentpunkte (dann 0,7 Prozent) soll in den kommenden vier Jahren 4,6 Milliarden zusätzlich einbringen, der von den Arbeitgebern zu zahlende neue Beitrag für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) weitere 4,8 Milliarden. Außerdem will Warken die Rentenversicherungsbeiträge der SPV für pflegende Angehörige kürzen: bis 2030 um 7,8 Milliarden Euro.
Die 2022 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingeführte Tariftreue in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… soll befristet bis 2029 ausgesetzt werden und so zu einer Abschwächung des Anstiegs der Pflegesätze bei stationärer Pflege, beitragen, was wiederum direkt zu geringeren Ausgaben für die Hilfe zur Pflege führe, so die Erwartung des BMG. Die Tariftreueregel sieht vor, das die Pflegekassen nur mit Pflegeeinrichtungen und -dienste Verträge abschließen dürfen, die einen Tarifvertrag oder tarifvertragsähnliche Bestimmungen im Betrieb haben. Bestehende Gehälter dürfen laut Referentenentwurf zum Stichtag 1. Januar 2027 nicht abgesenkt werden. Künftige Vergütungssteigerungen sollen an die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelt werden.
Neben finanziellen Fragen will das BMG auch erste strukturelle Veränderungen anstoßen. Unter anderem soll das Leistungsrecht in der SPV einfacher und und transparenter sowie Pflegeberatung Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine… und Pflegebegleitung besser werden. Alle Beteiligten sollen „stärker präventions- und rehabilitationsorientiert“ arbeiten. Für Versicherte ab 60 Jahren sind ergänzende Vorsorgeleistungen zur Vermeidung altersbedingter Gesundheitsrisiken geplant. Ein neues Überbrückungsbudget soll in akuten Pflegenotfällen einspringen.
Auch die Digitalisierung in der Pflege soll die Reform vorantreiben. Kern ist die Einführung des digitalen „Pflege-Cockpits“, das künftig alle Informationen und Instrumente an einem digitalen Ort bündelt, die Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen brauchen, um die Pflege im Alltag zu managen und sich in der Pflegeversicherung zu orientieren.
„Fachlich sinnvolle Anpassungen“ bei der Pflegebegutachtung sollen bewirken, dass die Zahl der Pflegebedürftigen langsamer steigt. Laut BMG „hätte die demografische Entwicklung allein nur einen jährlichen Anstieg von rund 100.000 Pflegebedürftigen zur Folge“. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sei die Zahl aber zwischen 2016 und 2025 von 2,8 Millionen auf sechs Millionen gestiegen.