Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Der inzwischen dritte Reformversuch nimmt Formen an. In den vergangenen beiden Legislaturperioden konnten die Gesetzespläne aus unterschiedlichen Gründen nicht fortgesetzt werden.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 17. November 2025
- Verbändeanhörung: 11. Dezember 2025
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: N.N.
- 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
- 1. Lesung Bundestag: N.N.
- Anhörung im Bundestag: N.N.
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
- Inkrafttreten: nach der Verkündung, in Teilen am 1. Januar 2027
Die Bundesregierung will die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren. Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) greift auf wesentliche Punkte der Entwürfe aus den In den vergangenen beiden Legislaturperioden zurück. Flächendeckend sollen Etablierung Integrierte Notfallzentren etabliert und die vertragsärztliche Akutversorgung ausgebaut werden, um Patientinnen und Patienten in die jeweils passende Versorgungsebene zu leiten.
Dem Entwurf zufolge sollen sogenannte Akutleitstellen die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen Terminservicestellen vermitteln gesetzlich Krankenversicherten Termine bei fachärztlichen,… der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in der Akutermittlung übernehmen. Die Integrierten Nofallzentren umfassen demnach die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KV und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Die Errichtung solcher Zentren soll nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben auf Landesebene erfolgen. „Die Vergütungsstrukturen werden an diese Strukturen entsprechend angepasst“, heißt es im Entwurf. Geplant ist außerdem der Ausbau telemedizinischer Angebote.
Im Zuge der Notfallreform soll ebenso der Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… aufgewertet werden. Dazu ist vorgesehen, medizinische Leistungen vor Ort und während des Transports künftig als eigenständigen Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Fünften Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… (SGB V) zu verankern und zu konkretisieren. Bislang werden die Kosten des Rettungsdienstes nur als Fahrkosten Die Krankenkassen übernehmen nur Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer… übernommen. Für Versicherte soll durch die Einführung des Sachleistungsprinzips das Risiko ausgeschlossen werden, Kosten für Rettungseinsätze selbst übernehmen zu müssen. Für die GKV rechnet das BMG zunächst mit Mehrausgaben von jährlich 140 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2031, erwartet aber im Gegenzug Einsparungen von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich.
Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… zur Notfallversorgung befürworten 78 Prozent der Befragten ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit Einteilung nach Dringlichkeitsstufen. In der Folge würden nur Fälle, bei denen ein sofortiger Behandlungsbedarf Seit der Reform der vertragsärztlichen Vergütung 2009 wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung,… festgestellt wird, direkt im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… versorgt, während Fälle ohne Dringlichkeit an eine niedergelassene Arztpraxis vermittelt würden. Nur 15 Prozent der Befragten lehnen ein solches standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren ab.