U1 bis U9: wichtige Untersuchungen für die Kindesentwicklung

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind besonders in den ersten Lebensjahren wichtig, um die Entwicklung des Kindes zu überprüfen. Die verschiedenen Untersuchungen reichen von der Geburt bis zum Alter von fünf Jahren.

Foto: Eine Mutter hält ihr Baby in ihrem Arm. Eine medizinische Fachperson hört ein Baby mit einem Stethoskop ab.

Ist mein Kind gesund und entwickelt es sich altersgemäß? Diese Fragen sind wohl für alle Eltern von großer Bedeutung. Antworten darauf können die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder geben: Bei den sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft.

"Die regelmäßige Überprüfung ist gerade in den ersten Lebensjahren wichtig, da Kinder in dieser Zeit große Entwicklungssprünge machen", sagt Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband. "Zeigen sich Auffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder gar Krankheiten, so kann frühzeitig mit einer Förderung oder mit der Behandlung begonnen werden." Die Früherkennungsuntersuchungen sind kostenlos, solange man im jeweils vorgegebenen Zeitfenster bleibt. Kommt das Kind zu spät zu einer U-Untersuchung, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Wichtig: Zu jeder Untersuchung sollten das gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und sein Impfausweis mitgebracht werden.       

Radio O-Ton von Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband

Auch soziale und emotionale Kompetenz geprüft

Bei der körperlichen Untersuchung werden zum Beispiel Gewicht, Körpergröße, einzelne Organe, Kopf und Bewegungsapparat unter die Lupe genommen. Überprüft werden auch Grob- und Feinmotorik, soziale und emotionale Kompetenz des Kindes und dessen Interaktion mit den Eltern. Ein weiterer wichtiger Parameter ist der Impfstatus. Vor Erstaufnahme in der Kita muss der Nachweis einer ärztlichen allgemeinen Impfberatung und des Masernschutzes (ab dem vollendeten ersten Lebensjahr) erbracht werden. Außerdem erhalten Eltern Informationen zu wichtigen Gesundheitsthemen wie Unfallverhütung oder Ernährung. 

Die U-Untersuchungen U1 bis U9

Bei dieser Neugeborenen-Erstuntersuchung wird das Kind - wie bei allen weiteren Untersuchungen - gemessen und gewogen. Zudem wird geprüft, ob lebensbedrohliche Komplikationen vorliegen, die sofort behandlungsbedürftig sind. Arzt oder Ärztin beziehungsweise Hebamme oder Entbindungspfleger kontrollieren unter anderem Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reflexe und Muskelspannung des Kindes. Es erhält gegebenenfalls Vitamin-K-Tropfen, um einer möglichen Blutgerinnungsstörung vorzubeugen. Gibt es behandlungsbedürftige Erkrankungen und Fehlbildungen des Neugeborenen? In den Tagen darauf werden Tests auf kritische angeborene Herzfehler, Stoffwechselstörungen und endokrine Störungen wie zum Beispiel Mukoviszidose gemacht sowie ein Hörtest durchgeführt. Bei dieser Erstuntersuchung bekommen Eltern das gelbe Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt: Hier werden alle Ergebnisse aufgeführt und können bei Bedarf noch einmal nachgelesen oder gegebenenfalls ergänzt werden. Seit Januar 2022 können Eltern die Untersuchungsergebnisse auch in das elektronische Kinderuntersuchungsheft eintragen lassen. Dieses ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePa).

Die U2 sollt drei bis spätestens zehn Tage nach der Geburt stattfinden. "Falls Sie mit dem Baby dann bereits zu Hause sind, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin in einer kinderärztlichen Praxis", so Ärztin Debrodt. Noch nicht durchgeführte Untersuchungen der U1 können nun nachgeholt werden. Neben der Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Erkennen einer behandlungsbedürftigen Gelbsucht. Eltern erfahren, was für die gesunde Entwicklung des Babys wichtig ist, und erhalten Informationen zu Unterstützungsangeboten wie beispielsweise die Frühen Hilfen. Das sind niedrigschwellige Angebote, die sich vor allem an Familien in belasteten Lebenslagen richten. In Anspruch nehmen können Eltern diese Hilfen ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Ziel ist es, ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Frühe Hilfen können zum Beispiel eine Beratungsstelle vor Ort, die Unterstützung durch eine Familienpatin oder eine Familienhebamme sein.

Weitere Themen der U2 sind Stillen, Ernährung und die Versorgung des Kindes mit Vitamin D zur Vorbeugung von Rachitis und Fluorid für die spätere Zahnhärtung und Kariesprophylaxe.

Bei der U3 wird unter anderem darauf geschaut, ob das Baby in Bauchlage den Kopf halten kann. Per Ultraschall werden die Hüftgelenke untersucht, um mögliche Fehlstellungen rechtzeitig behandeln zu können. Eltern bekommen Tipps, was sie machen können, wenn das Baby sehr viel schreit. Das Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten werden gemeinsam besprochen. Informiert wird auch über Impfungen.

Die Ärztin oder der Arzt achtet vor allem darauf, ob sich das Baby körperlich und geistig altersgerecht entwickelt - zum Beispiel, wie es sich bewegt. Bei der körperlichen Untersuchung wird kontrolliert, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) groß genug ist, damit der Schädel weiterhin ohne Probleme wachsen kann. Spätestens bei der U4 gibt es die ersten Impfungen. Sprachentwicklung ist ein wichtiges Thema. Eltern erhalten Tipps, wie sie diese zum Beispiel durch häufiges Sprechen oder Singen fördern können.

Auch bei dieser Untersuchung wird darauf geachtet, ob es Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Die Augen werden untersucht, um frühzeitig Hinweise auf Sehstörungen zu bekommen. Weitere Themen sind Schutzimpfungen, Ernährung und Verdauung, Unfallverhütung, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Verhalten beim Schreien und die Vermeidung von Schlafstörungen sowie die Mundhygiene. Untersucht werden außerdem Mundhöhle, Kiefer und Nase des Kindes auf Verletzungszeichen und fehlenden Mundschluss.

Das Kind hat mittlerweile einen deutlich größeren Bewegungsradius und viel Neues gelernt. Untersucht werden die Organe und Sinnesorgane, besonders die Augen, die Motorik, das Sprachverhalten und die Interaktion zwischen Eltern und Kind. Wer Bedenken hat, dass sich das Kind nicht altersgerecht entwickelt, sollte dies dem Arzt oder der Ärztin unbedingt mitteilen.

Auch diesmal werden die Augen untersucht, um eventuelle Sehstörungen feststellen zu können. Es wird geprüft, ob das Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Gefragt wird außerdem nach dem Verhalten des Kindes in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern. Spätestens jetzt sollte die zweite Impfung gegen Masern, Röteln, Mumps und Windpocken nachgeholt werden, um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.

Neben Entwicklungsauffälligkeiten achtet der Arzt oder die Ärztin bei der U7a besonders auf die Zahn- und Kieferentwicklung und macht auf das Angebot der zahnärztlichen Früherkennung für das Kind aufmerksam. Dazu gehört die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Untersucht werden zudem Mundhöhle, Kiefer und Nase des Kindes und zwar auf Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut, eine Kieferanomalie, auf Verletzungszeichen, fehlenden Mundschluss und behinderte Nasenatmung.

Auch Impfungen, Erkennung von Sehstörungen, Sprachentwicklung, gesunde Ernährung, Bewegung und Maßnahmen zur Unfallverhütung sind Inhalt dieser Vorsorgeuntersuchung.

Auch bei der U8-Untersuchung wird auf ein Angebot für die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung hingewiesen. Zudem geht es um das Seh- und Hörvermögen sowie die körperliche Beweglichkeit. Das soziale Verhalten des Kindes wird angesprochen. Braucht das Kind eine besondere Unterstützung, werden Möglichkeiten und Angebote besprochen. Weitere Themen sind Ernährung, Förderung der Sprachentwicklung und der verantwortungsbewusste Umgang mit Medien im Alltag des Kindes.

In der letzten U vor dem Schuleintritt wird vor allem auf die Sprachentwicklung geschaut. Ärztin Debrodt: "Wenn Sie selbst etwas an Ihrem Kind beunruhigt, teilen Sie dies dem Arzt oder der Ärztin auf jeden Fall mit."

"Es ist wichtig, dass Eltern darauf achten, alle U-Untersuchungen unbedingt wahrzunehmen und sie auch in den jeweiligen Altersspannen stattfinden zu lassen. Für die Früherkennung und Behandlung möglicher Krankheiten gibt es oft nur bestimmte Zeitfenster", so Medizinerin Debrodt.  Zur Sicherheit sollten Termine in der kinderärztlichen Praxis deshalb immer möglichst frühzeitig ausgemacht werden.

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Atemwegsinfektionen bei Kindern konnten Eltern die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 für ihr Kind auch außerhalb der jeweiligen Untersuchungszeiträume wahrnehmen. Diese Regelung galt bis zum 31. März 2023. Verschobene Termine (U6 bis U9) können noch bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Termine für U1 bis einschließlich U5.