Ambulante Zusatzversicherung

Ob Naturheilkunde, Homöopathie oder Seh- und Hörhilfen – mit einer ambulanten Zusatzversicherung können AOK-Versicherte in vielen Regionen von umfangreichen Leistungen profitieren. Reduzieren Sie zum Beispiel Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Sehhilfen oder alternative Behandlungen und erhalten Sie zusätzliche Angebote zur Gesundheitsförderung wie Präventionskurse oder Vorsorgeuntersuchungen.
Ein Arzt spricht mit einer Patientin über Medikamente. In der Schwangerschaft dürfen bestimmte Arzneimittel nicht eingesetzt werden. © AOK

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versicherungsschutz bei ambulanten Leistungen

    Die AOK übernimmt als gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich die Kosten für eine Vielzahl von Heilmitteln und Hilfsmitteln. Eine Voraussetzung ist in der Regel, dass sie von Ärzten und Ärztinnen verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen, Hörgeräte, Rollstühle und viele mehr. Bei den alternativen Heilmethoden kann die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen übernehmen.

    Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung

    Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere wenn Sie häufig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen oder Wert auf alternative Heilmethoden legen. Die AOK arbeitet hierfür mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Je nach Tarif und Region profitieren Sie zum Beispiel von folgenden Vorteilen: 

    • Erstattung zusätzlicher Facharztkosten, die über die Regelversorgung hinausgehen
    • Zuschüsse für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Naturheilverfahren
    • Zuschüsse für Hör- und Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
    • Erstattung von Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die über die Regelversorgung hinausgehen

    Die konkreten Leistungen hängen vom gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region ab.

    Ambulante Zusatzversicherung mit Kooperationspartner der AOK

    Nicht in allen Regionen bietet ein Kooperationspartner der AOK eine ambulante Zusatzversicherung an, die Angebote unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen das regionale Angebot vor Ort anzeigen können.

    Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung für Zuschüsse

    • Welche alternativen Heilmethoden werden durch die ambulante Zusatzversicherung bezuschusst?

      Je nach Tarif und Region können AOK-Versicherte durch die ambulante Zusatzversicherung Zuschüsse für alternative Heilmethoden erhalten. Dazu gehören unter anderem Homöopathie, Akupunktur und verschiedene Naturheilverfahren. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif des Kooperationspartners Ihrer AOK ab.

      Welche Hilfsmittel sind durch die ambulante Zusatzversicherung abgedeckt?

      Die ambulante Zusatzversicherung kann Sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln unterstützen, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Hilfen oder Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Welche konkreten Hilfsmittel bezuschusst werden, richtet sich nach dem gewählten Tarif und der jeweiligen AOK-Region.

      Wer kann eine ambulante Zusatzversicherung abschließen?

      Grundsätzlich können alle gesetzlich bei der AOK Versicherten eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Die genauen Voraussetzungen und Angebote richten sich nach der jeweiligen AOK-Region und dem gewählten Kooperationspartner.

    • Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?

      Die Kosten für eine ambulante Zusatzversicherung variieren je nach Tarif und Anbieter. Was die ambulante Zusatzversicherung bei den Kooperationspartnern der AOK konkret kostet, erfahren Sie direkt bei Ihrer regionalen AOK. Dort erhalten Sie auch individuelle Beratung zu den verfügbaren Tarifen und Leistungen.

      Wie funktioniert die Kostenerstattung bei einer ambulanten Zusatzversicherung?

      In der Regel zahlen Sie die entsprechende Leistung zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnung bei Ihrem Zusatzversicherer ein. Dieser prüft die Leistung und erstattet Ihnen – je nach Tarif – einen Teil der Kosten zurück. Genauere Informationen zur Abwicklung und den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie beim Kooperationspartner Ihrer AOK.

    Aktualisiert: 25.07.2025

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