Antrag auf studentische Krankenversicherung
Studentische Krankenversicherung beantragen
Sie studieren und waren bisher bei der AOK familienversichert oder möchten in die studentische Krankenversicherung der AOK wechseln? Dann finden Sie hier den passenden Antrag dazu. Die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung beginnt für Sie:
- ab dem 25. Geburtstag oder
- wenn Sie jünger als 25 Jahre sind, aber regelmäßig ein monatliches Einkommen erzielen, das über der Einkommensgrenze für die Familienversicherung oder der Minijobgrenze liegt.
Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden oder die Exmatrikulation erfolgt.
Schnell und einfach: per Telefon wechseln
Unter der Hotline 0800 265-5045 können Sie ganz unkompliziert Mitglied bei der AOK NordWest werden.
Weitere wissenswerte Informationen
Wer studiert, hat viel um die Ohren. Gut, dass Ihre Krankenversicherung geregelt ist! Die AOK bietet Ihnen viele Extra-Leistungen und Services, die perfekt zu Ihnen passen – und mit denen Sie gesund und entspannt durchs Studium kommen.
Weitere Informationen zur studentischen Krankenversicherung

Studentische Krankenversicherung
Wer in Deutschland studiert, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Alles Wissenswerte, wie Sie im Studium kranken- und pflegeversichert sind.
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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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