Antrag auf Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland

Mussten Sie sich im europäischen Ausland oder in einem Abkommensstaat ärztlich behandeln lassen, erstatten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlungskosten, die Ihnen privat entstanden sind. Das gilt auch für geplante Behandlungen in diesen Staaten, wenn die Behandlung im Vorfeld von Ihrer AOK genehmigt wurde. Wie Sie die Kostenerstattung einreichen und welche Unterlagen wir benötigen, erfahren Sie hier.

Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland: Ermitteln Sie Ihre AOK

Die Beantragung der Kostenerstattung bei der AOK unterscheidet sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen die passenden Informationen anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland

Eine Frau und ein Mann umarmen sich am Flughafen. Auch auf Reisen haben Versicherte der AOK mit der elektronischen Gesundheitskarte automatisch ihren Versicherungsschutz dabei.

Versicherungsschutz im Urlaub

Wer ins Ausland reist, braucht einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Das müssen Sie wissen, wenn Sie in und außerhalb Europas unterwegs sind.

Eine Frau packt einen Koffer. Dieser liegt auf ihrem Bett. Zusätzlich packt sie eine kleine Kosmetiktasche, in der sie Medikamente verstaut.

Geplante Behandlung im Ausland

Die AOK kann sich an den Kosten einer geplanten Behandlung im Ausland beteiligen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 07.01.2026

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