Ich möchte keine elektronische Patientenakte (ePA) – wie kann ich widersprechen?

Anfang 2025 wurde für alle AOK-Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. In ihr werden persönliche Gesundheitsdaten sicher und digital gebündelt. Wenn Sie keine ePA wünschen, können Sie weiterhin widersprechen – wir löschen Ihre Akte dann vollständig.

Alle Infos zur ePA im Überblick

Bevor Sie sich für oder gegen einen Widerspruch entscheiden, können Sie sich auf unserer Übersichtsseite zur elektronischen Patientenakte über die Vorteile der ePA informieren.

Das Wichtigste zum Widerspruch in Kürze

  • Für alle AOK-Versicherten wurde automatisch eine ePA angelegt. Sie können jedoch immer noch widersprechen: Wenn Sie das tun, löschen wir Ihre Akte vollständig.
  • Sie können Ihre Entscheidung jederzeit anpassen.
  • Wer möchte, verwaltet seine ePA selbstbestimmt und gestaltet zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach den eigenen Bedürfnissen.

Auf Ihre Gesundheitsversorgung hat Ihre Entscheidung, die ePA nicht oder nur mit einzelnen Funktionen zu nutzen, keine Auswirkungen.

Der ePA-Widerspruch bei Ihrer AOK

Bitte geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein oder wählen Sie Ihre AOK aus der Liste aus, um die ePA von Ihrer AOK löschen zu lassen. 

Aktualisiert: 03.02.2026

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