Einmal-PIN-Verfahren: Sichere Übertragung von Dokumenten

Sie haben einen Brief mit einer Einmal-PIN und einen Fragebogen von der AOK erhalten? Hier finden Sie alle Informationen zum Einmal-PIN-Verfahren und eine Anleitung, wie Sie die Einmal-PIN nutzen, um den Fragenbogen an die AOK zu übermitteln.
Eine Frau mittleren Alters mit kurzen Haaren, einige davon bereits grau, sitzt in einer Küche an einem Esstisch. Sie liest einen Brief, den sie in ihren Händen hält. Auf dem Tisch vor ihr steht ein Laptop.© iStock / Andrii Zastrozhnov

Inhalte im Überblick

    Das ist die Einmal-PIN

    Die Einmal-PIN ist ein sicheres, einmalig nutzbares Passwort, das Ihnen eine geschützte Übermittlung persönlicher Daten an die AOK ermöglicht. Als Ihre persönliche Identifikationsnummer wird die Einmal-PIN ausschließlich Ihnen bekannt gegeben und sicher per Post versendet.

    Dafür brauchen Sie die Einmal-PIN

    Die Einmal-PIN wird genutzt, um Dokumente sicher online an die AOK zu übermitteln, die das Einmal-PIN-Verfahren einsetzt. Dazu gehören unter anderem die folgenden Dokumente und Fragebögen:

    • Prüfung der Voraussetzungen für die Familienversicherung
    • Einkommensüberprüfung freiwillig Versicherter für die Ermittlung der Krankenkassenbeiträge
    • Versichertenklärung zum Krankengeldbezug
    • Fahrkostenerstattung

    Einmal-PIN ist begrenzt gültig

    Die Einmal-PIN hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von einigen Wochen. Wie lange die Einmal-PIN gültig ist, teilt Ihnen Ihre AOK im beiliegenden Schreiben mit. Die Einmal-PIN können Sie in diesem Zeitraum so lange nutzen, bis Sie die Eingabe beziehungsweise Aktualisierung der Daten abgeschlossen haben. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie die Daten an die AOK übermittelt haben, spätestens aber nach Ablauf der Frist.

    So schützt die Einmal-PIN Ihre Daten

    Die Absicherung durch das Einmal-PIN-Verfahren erfolgt über eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung – ein Verfahren, das dem aktuellen Stand der Datensicherheit entspricht. Zusätzlich werden Ihre Daten mittels SSL-Verschlüsselung auf dem Übertragungsweg geschützt. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Informationen hat für die AOK höchste Priorität, weshalb strengste Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

    So wenden Sie Ihre Einmal-PIN an

    Sie haben einen Fragebogen der AOK und eine Einmal-PIN erhalten? Die Nutzung der Einmal-PIN und die Übermittlung des Fragebogens ist ein einfacher Prozess, der in drei grundlegenden Schritten erfolgt.

    Einmal-PIN nutzen: Schritt für Schritt

    1. Um den Fragebogen online auszufüllen, geben Sie den Link zum Onlineformular in den Browser ein. Den Link finden Sie im Brief Ihrer AOK.
    2. Loggen Sie sich in den Fragebogen ein. Halten Sie dafür Ihre Versichertennummer, Ihre elektronische Gesundheitskarte und die Einmal-PIN bereit. Im Anschluss füllen Sie das Formular aus. Hinweis: Wird die Eingabe zwischendurch beendet, dann starten Sie das Formular erneut. Sie können sich dann wieder mit der Einmal-PIN anmelden.
    3. Haben Sie das Formular vollständig ausgefüllt, dann wird der Antrag digital an Ihre AOK übermittelt. Sie müssen nichts weiter tun.

    Fragebögen der AOK, die einen Einmal-PIN benötigen

    Im Folgenden finden Sie alle Fragebögen Ihrer AOK, die das Einmal-PIN-Verfahren anwenden. Zudem erhalten Sie weiterführende Informationen zur Einmal-PIN, die Ihre AOK betreffen.

    Das Einmal-PIN-Verfahren der AOK Bayern

    Hier finden Sie Ihren EinmalPIN-Fragebogen:

    • Fragebogen zur Familienversicherung mit Einmal-PIN

      Wie aktualisiere ich meine Angaben zur Familienversicherung über das Einmal-PIN-Verfahren.

      Um die Familienversicherung für Ihre Angehörigen reibungslos durchführen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns regelmäßig über die aktuellen Verhältnisse in Kenntnis setzen. Hierzu müssen Sie nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten von uns ein Anschreiben, das Ihnen die Möglichkeit eröffnet, die Datenaktualisierung über das Einmal-PIN-Verfahren durchzuführen.

      Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für die Familienversicherung?

      Klicken Sie auf folgenden Link:  Fragebogen zur Familienversicherung. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für die Familienversicherung, auf der Sie Ihre Log-in-Daten eingeben und anschließend die aktuellen Daten zu Ihren Angehörigen online an die AOK übermitteln können. 

      Welchen Vorteil habe ich, wenn ich die Datenaktualisierung meiner Familienangehörigen per Einmal-PIN an die AOK schicke?

      Ersparen Sie sich Papierkram und Wege zum Briefkasten. Nutzen Sie die gewonnene Zeit für Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Gesundheit!

    • Unfallfragebogen mit Einmal-PIN

      Warum benötigt die AOK Bayern diese Angaben von mir?

      Zusammen mit Ihrer Behandlung wurde uns eine typische Unfalldiagnose gemeldet. Wir sind gesetzlich verpflichtet, jeden Hinweis auf einen Unfall zu prüfen.
      Ärztliches Personal, Rettungsdienste, Krankenhäuser oder andere Leistungserbringer teilen uns den genauen Hergang eines Unfalls selten mit. Daher wissen wir nicht, wie es zu Ihrer Verletzung gekommen ist. An dieser Stelle bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

      Sie hatten gar keinen Unfall?
      In jedem Fall benötigen wir Ihre Angaben im Fragebogen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für unsere weitere Arbeit.

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

      Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für den Unfallfragebogen?

      Klicken Sie auf folgenden Link: Unfallfragebogen. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für den Unfallfragebogen, auf der Sie Ihre Log-In-Daten eingeben und anschließend Ihre Angaben online an die AOK übermitteln können. 

      Welchen Vorteil habe ich, wenn ich für den Unfallfragebogen das Einmal-PIN-Verfahren der AOK nutze?

      Profitieren Sie von einem Fragebogen, der sich anhand Ihrer Angaben individuell zusammenstellt. Und das Beste: Sie erkennen direkt, wenn Angaben fehlen. Das spart nicht nur Zeit beim Ausfüllen, sondern vermeidet auch, dass Sie uns nachträglich weitere Unterlagen einreichen müssen.

    • Abfrage der Kinderanzahl

      Warum benötigt die AOK Bayern diese Angaben von mir?

      Sicherlich haben Sie es bereits in den Nachrichten gehört: Seit dem 01.07.2023 hat der Gesetzgeber den Beitragssatz zur Pflegeversicherung bundesweit einheitlich von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht. Auch der Zuschlag für kinderlose Mitglieder erhöht sich von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent. Diesen Zuschlag zahlen Kinderlose ab 23 Jahren. Davon ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

      Um Eltern während der Erziehungsphase zu entlasten, erhalten diese ab dem zweiten Kind einen Beitragsabschlag: Dieser beträgt jeweils 0,25 Prozent für das zweite bis fünfte Kind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder unter 25 Jahre alt sind.

      Wo finde ich im Internet das Einmal-PIN-Verfahren für die Abfrage der Kinderanzahl?

      Klicken Sie auf folgenden Link: Abfrage der Kinderanzahl. Es öffnet sich die Startseite des Einmal-PIN-Verfahrens für die Abfrage der Kinderanzahl, auf der Sie Ihre Log-In-Daten eingeben und anschließend Ihre Angaben online an die AOK übermitteln können

      Was muss ich tun?

      • Sie haben kein Kind, lediglich ein Kind oder ausschließlich Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind? Dann müssen Sie nichts weiter tun.
      • Sie haben mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren, die im Beitragsbescheid nicht aufgeführt sind? Um vom reduzierten Pflegeversicherungsbeitrag zu profitieren, benötigt die AOK Bayern eine Rückmeldung von Ihnen.

      Welchen Vorteil habe ich, wenn ich für die Abfrage der Kinderanzahl das Einmal-PIN-Verfahren der AOK nutze?

      Sie profitieren, da die Angaben direkt bei der AOK Bayern eingehen und direkt für Ihre Beitragsberechnung berücksichtigt werden können.

    Allgemeine Hinweise zum Einmal-PIN-Verfahren

    • Welchen Fragebogen haben Sie erhalten?

      Die AOK Bayern bietet das Einmal-PIN-Verfahren momentan für folgende Anliegen an. Um Ihren Bogen auszufüllen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

    • Was ist eine Einmal-PIN?

      PIN bedeutet Persönliche Identifikations-Nummer. Sie benötigen Ihre PIN, um sich in das Einmal-PIN-Verfahren einloggen zu können. Die PIN wird von der AOK Bayern maschinell erzeugt und Ihnen per Post zugeschickt. Sie verfällt, sobald Sie Ihren Fragebogen an die AOK abgeschickt haben oder nach dem im Brief genannten Datum.

    • Wie sicher ist das Einmal-PIN-Verfahren?

      Die AOK Bayern legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Aus diesem Grund haben ausschließlich Sie als Kunde Kenntnis über Ihre persönliche Einmal-PIN. Bei Verlust der PIN können Sie eine neue PIN bei der AOK anfordern. Wenn Sie das Einmal-PIN-Verfahren nutzen, sind Ihre Daten auf dem Transportweg durch eine Verschlüsselung geschützt.

    • Wie lange ist die PIN gültig?

      Die PIN ist gültig, solange Sie die Eingabe beziehungsweise Aktualisierung der Daten noch nicht abgeschlossen haben. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie die Daten an die AOK Bayern übermittelt haben, spätestens aber nach dem im Brief genannten Datum.

    • Ich habe eine neue PIN für mein Anliegen erhalten. Welche der PINs, die mir vorliegen, soll ich nutzen?

      Bitte nutzen Sie die neue PIN.

    • Welche Daten benötige ich zur Anmeldung?

      Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Daten:

      • Ihre Versichertennummer, die Sie auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden.
      • Die letzten sechs Stellen Ihrer Kartennummer. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
      • Ihre Einmal-PIN, die wir Ihnen postalisch zugesandt haben.
         
    • Meine PIN funktioniert nicht. Was tun?

      Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben auf folgende Aspekte:

      • Ist die PIN korrekt erfasst? Achten Sie hierbei auf Groß- und Kleinschreibung.
      • Ist die Feststelltaste der Tastatur aktiviert?
      • Ist Ihre elektronische Gesundheitskarte noch gültig?
      • Ist das Anschreiben älter als 28 Tage?
      • Wurde die PIN fünfmal falsch eingegeben?
         
    • Kann ich die Bearbeitung unterbrechen?

      Ja, die Bearbeitung kann unterbrochen werden. Die Eingaben werden automatisch gespeichert. Beim nächsten Log-in sind Ihre bereits getätigten Eingaben wieder sichtbar und Sie können Ihre Erfassung fortsetzen.

    • Die Homepage wird nicht richtig angezeigt beziehungsweise die Auswahlfelder sind nicht nutzbar

      Es werden alle gängigen Browser unterstützt. Dabei können alle Versionen von einem Browser genutzt werden, solange die Version nicht älter als zwei Jahre ist. Bitte beachten Sie: Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt!

    • Ich habe technische Probleme oder Fragen zur Erfassung der Daten

      Rufen Sie einfach das kostenfreie AOK-Service-Telefon unter 089 22844050 an.

    Häufige Fragen zur Einmal-PIN

    • Was kann ich tun, wenn ich die Einmal-PIN verloren habe?

      Wenn Sie Ihre Einmal-PIN verloren haben, erhalten Sie eine neue Einmal-PIN per Post. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre AOK.

      Meine Einmal-PIN ist abgelaufen. Was kann ich tun?

      Ist Ihre Einmal-PIN abgelaufen, dann erhalten Sie eine neue Einmal-PIN per Post. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre AOK.

      Ich bin mit einer neuen Einmal-PIN erinnert worden. Welche der PINs soll ich nutzen?

      Möglicherweise war Ihre letzte Einmal-PIN abgelaufen. Bitte verwenden Sie daher die Einmal-PIN, die wir Ihnen zuletzt zugesandt haben.

    • Meine Einmal-PIN funktioniert nicht. Was kann ich tun?

      Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben auf folgende Aspekte:

      • Ist die Einmal-PIN korrekt erfasst?
      • Ist die Feststelltaste der Tastatur aktiviert?
      • Ist Ihre elektronische Gesundheitskarte noch gültig?
      • Ist der Gültigkeitszeitraum für die Einmal-PIN im Anschreiben abgelaufen?
      • Wurde die Einmal-PIN fünfmal falsch eingegeben?

      Sollten Sie sich immer noch nicht einloggen können, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK.

      Kann ich die Bearbeitung unterbrechen?

      Ja, die Bearbeitung kann unterbrochen werden. Die Eingaben werden automatisch gespeichert. Beim nächsten Log-in sind Ihre bereits getätigten Eingaben wieder sichtbar und Sie können Ihre Erfassung fortsetzen. Dafür geben Sie die Einmal-PIN erneut ein.

      Die Webseite wird nicht richtig angezeigt beziehungsweise die Auswahlfelder sind nicht nutzbar

      Es werden alle gängigen Browser unterstützt, deren Marktanteil größer als drei Prozent ist. Dabei können alle Versionen von einem Browser genutzt werden, solange die Version nicht älter als zwei Jahre ist. Bitte beachten Sie: Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt!

    Aktualisiert: 20.03.2026

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