Antrag zur Direktabrechnung von Zahnersatz

Entscheiden Sie sich für eine andersartige Versorgung beim Zahnersatz, rechnet die Zahnarztpraxis direkt mit Ihnen ab. Diese liegt zum Beispiel vor, wenn Sie statt einer Brücke ein Implantat wählen. Die AOK beteiligt sich dennoch an den Kosten – in Höhe des Festzuschusses zur Regelversorgung. Ihre Praxis erstellt vorab einen Heil- und Kostenplan mit dem Vermerk „Direktabrechnung“ und sendet ihn an die AOK. Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem genehmigten Heil- und Kostenplan bei Ihrer AOK ein, um sich den Festzuschusses erstatten zu lassen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Antrag auf Zuschuss zur Direktabrechnung von Zahnersatz: Ermitteln Sie Ihre AOK

Die Formulare und Anträge der AOK unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Antrag anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Zahnersatz

Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin mit dem Bohrer. Ist der Zahn nicht mehr zu retten, benötigt sie Zahnersatz.

Zahnersatz: Kosten und Festzuschuss

Benötigen Sie Zahnersatz, beteiligt sich die AOK an den Kosten. Wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie Ihren Eigenanteil minimieren können, lesen Sie hier.

Weitere Anträge zum Zahnersatz

Den Antrag auf maximalen Festzuschuss im Rahmen der Härtefallregelung sowie Informationen zum Antrag auf Zuschuss zum Zahnersatz finden Sie auf der Seite Antrag auf Härtefall und Zuschuss bei Zahnersatz.

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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 12.12.2025

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