Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Lassen Sie sich für einen akuten Pflegefall eines Familienmitglieds von der Arbeit für 10 Tage freistellen, können Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Das Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der AOK-Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, sobald die akute Pflegesituation eingetreten ist. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung.

Pflegeunterstützungsgeld jetzt bei Ihrer AOK Baden-Württemberg beantragen

Sie können Pflegeunterstützungsgeld bei der AOK Baden-Württemberg unkompliziert beantragen. Allerdings möchten wir Sie dabei bestmöglich unterstützen, deswegen stellen wir Ihnen keinen Antrag für das Pflegeunterstützungsgeld online zur Verfügung, sondern begleiten Sie bei der Beantragung.

Wenden Sie sich zur Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld gerne an eines unserer KundenCenter in Ihrer Nähe oder vereinbaren Sie einen Rückruf. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag gestellt werden kann und helfen Ihnen gerne diesen auszufüllen.

Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld

Ein Mann legt den Arm um die Schulter seines alten Vaters. Sie sitzen zusammen auf einer hellen Couch und reden miteinander.

Pflege und Beruf

Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, können sich für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen. Das sind die Voraussetzungen.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich zum Pflegeunterstützungsgeld, zu Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 09.10.2025

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