Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld

Lassen Sie sich für einen akuten Pflegefall eines Familienmitglieds von der Arbeit für 10 Tage freistellen, können Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Das Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der AOK-Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, sobald die akute Pflegesituation eingetreten ist. Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung.

Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld: Ermitteln Sie Ihre AOK

Die AOKs unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen die passenden Informationen zur Beantragung anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld

Eine junge Frau sitzt neben einem Bett und hält die Hand einer älteren pflegebedürftigen Frau.

Pflege und Beruf

Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, können sich für die Pflege von der Arbeit freistellen lassen. Das sind die Voraussetzungen.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich zum Pflegeunterstützungsgeld, zu Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 14.08.2025

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