Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
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Inhalte im Überblick
Das ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Die Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Ziel ist die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils. Kinder können zur Kur mitfahren – als Begleitkinder ohne eigene Behandlung oder als Therapiekinder mit eigener Behandlung. Es ist aber auch möglich, dass die Mutter oder der Vater ohne die Kinder zur Behandlung fährt. Kuren, die ohne Kinder wahrgenommen werden, heißen Mütter- oder Väterkuren.
- Die Mutter-Kind-Kur bzw. die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
- Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
- Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Die AOK wählt eine geeignete Vorsorgeklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
- Sie können die Vorsorgemaßnahme in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
Gründe für Vater- oder Mutter-Kind-Kur
Die Vorsorgemaßnahme richtet sich an gesundheitlich gefährdete oder kranke Mütter und Väter. Mit Hilfe therapeutischer Unterstützung sollen sie in der Kur neue Kräfte sammeln und neue Strategien für den Familienalltag entwickeln. Besonders in belasteten Lebenssituationen kann eine solche Maßnahme sinnvoll sein. Mögliche Gründe für eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur sind zum Beispiel:
- Sie sind aufgrund Ihrer beruflichen oder familiären Situation psychisch stark belastet.
- Sie befinden sich in einer Trennungssituationen und sind dadurch familiär stark belastet.
- Sie haben Probleme bei der Erziehung und Versorgung Ihres Kindes.
- Sie pflegen ein chronisch krankes oder pflegebedürftiges Kind.
Wann Kinder zur Kur mitkommen können
Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich ohne Ihre Kinder erholen. Anders als bei einer Kinder-Reha oder Kinderkur steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Kinder können den Elternteil auf die Kur begleiten, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
- Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
- Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.
Kinder werden während der Kur betreut, sodass sich der Elternteil auf die Kur konzentrieren kann. Sie sollten aber unbedingt an eine Fremdbetreuung gewohnt sein, damit Sie Ihre Anwendungen ungestört durchführen und sich erholen können. Kinder können auch einzelne Behandlungen erhalten, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das im Vorfeld empfohlen hat. Diese reichen jedoch in der Regel nicht aus, um eine chronische Erkrankung zu lindern. Haben Kinder behandlungsbedürftige Probleme, empfiehlt sich eher eine Kur oder Reha speziell für das Kind.
Reha und Kuren speziell für Kinder

Reha für Kinder
Hat Ihr Kind eine chronische Krankheit oder psychische Störung, kann eine Kinder-Reha helfen, einer Verschlechterung vorzubeugen.

Kuren für Kinder
Bei häufigen Infekten oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kann eine Kinderkur die richtige Maßnahme sein.
Vater- oder Mutter-Kind-Kur beantragen
Benötigen Sie eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, können Sie diese bei Ihrer AOK beantragen. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
Kurantrag stellen: Schritt für Schritt
- Antrag bei der Hausärztin oder dem Hausarzt einholen
Vereinbaren Sie einen Arzttermin und besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Ihre gesundheitlichen Probleme und Belastungen. Hält der Arzt oder die Ärztin eine Kur für medizinisch notwendig, bekommen Sie diese verordnet. Dafür erhalten Sie vom Arzt oder der Ärztin das passende Antragsformular. - Antrag bei der AOK einreichen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin füllt in der Regel den Antrag zusammen mit Ihnen aus. Müssen weitere persönliche Daten angegeben werden, dann ergänzen Sie diese. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie im Anschluss entweder postalisch oder digital über das Onlineportal meine.aok.de bei Ihrer AOK ein. - Bewilligung abwarten
Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns zeitnah mit einer Entscheidung bei Ihnen. - Kureinrichtung auswählen
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit.
Antrag vom Arzt oder der Ärztin bei der AOK einreichen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen eine Kur verordnet und Sie haben den Antrag in der ärztlichen Praxis erhalten? Im Folgenden finden Sie alle Informationen Ihrer AOK, wie der Antrag auf schnellstem Weg ankommt.
Welche Leistungen bietet die AOK Baden-Württemberg bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?
Antrag bei meiner AOK einreichen
Den Antrag von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie über folgende Wege einreichen:
- online über das Onlineportal „Meine AOK“. Scannen Sie dafür den Antrag ein oder fotografieren Sie ihn mit Ihrem Smartphone. Schreiben Sie dann über Ihr persönliches Postfach eine Nachricht an Ihre AOK und laden Sie den Antrag hoch.
- Alternativ per Post an:
AOK Baden-Württemberg
Posteingangsservice
70147 Stuttgart
Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder und kann so für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK Baden-Württemberg die notwendigen Kosten für eine Haushaltshilfe
Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur übernimmt die AOK. Sie zahlen lediglich den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil:
- Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
- Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
Zusätzlich beteiligt sich die AOK auch an den Reisekosten. Diese müssen nicht zuvor beantragt werden. In der Genehmigung der Kur ist die An- und Abreise inbegriffen. Für die An- und Abreise übernimmt die AOK die Kosten wie folgt:
An- und Abreise: Diese Kosten übernimmt die AOK
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). Reisen Sie mit dem Auto an, dann erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer. Hätte die Fahrt auch mit dem ÖPNV ausgereicht, dann übernehmen wir die Fahrkosten maximal in der Höhe, die Ihnen bei einer Fahrt mit dem ÖPNV entstanden wären. Müssen Sie eine Fähre nutzen, übernehmen wir die Kosten für die Personenbeförderung. Die Beförderung des Autos übernehmen wir hingegen nicht, da diese Kosten bei einer Anreise mit dem ÖPNV nicht entstehen würden.
Pro Person fallen 10 Prozent der Fahrkosten als Zuzahlung an, allerdings mit Unter- und Obergrenzen. Sie zahlen mindestens 5 Euro pro Fahrt, maximal 10 Euro und nie mehr als den tatsächlichen Fahrpreis, zum Beispiel:
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 120 Euro. 10 Prozent davon sind 12 Euro. Da das mehr als 10 Euro sind beträgt Ihre Zuzahlung 10 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Rückfahrt 25 Euro. 10 Prozent davon sind 2,50 Euro. Das sind weniger als 5 Euro. Ihre Zuzahlung beträgt also 5 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 85 Euro. 10 Prozent davon sind 8,50 Euro. Das liegt zwischen der Ober- und der Untergrenze. Die Zuzahlung beträgt also 8,50 Euro.
Folgende Kosten für die An- und Abreise übernimmt die AOK hingegen nicht:
- Parkgebühren
- Kosten für den Gepäcktransport bei Anreise mit dem ÖPNV
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Ihnen während der An- oder Abreise entstehen
- Fahrtkosten für die Begleitperson, wenn diese nicht an der Vorsorgekur teilnimmt
Tipps für den Kuraufenthalt
Damit Ihre Kur zu einer erholsamen und erfolgreichen Auszeit wird, haben wir hilfreiche Tipps und eine praktische Packliste für Sie zusammengestellt. Die Dokumente unterstützen Sie bei der Vorbereitung und bieten Ihnen wertvolle Hinweise für Ihren Aufenthalt.
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Wo und wann die Kur oder Reha stattfindet
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Vorsorgekliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.
Häufige Fragen zur Vater- oder Mutter-Kind-Kur
Was ist eine Mutter-Kind-Kur? Können wir auch als Familie gemeinsam eine Familienkur machen?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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