Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

Die AOK übernimmt die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur. Eltern sind im familiären Alltag vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Wenn darunter die Gesundheit leidet, kann eine Behandlung in einer spezialisierten Vorsorgeklinik helfen.
Ein Vater geht im Wald spaziern. Er trägt seinen Sohn über den Rücken geworfen© iStock / DGLimages

Inhalte im Überblick

    Das ist eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur

    Die Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Ziel ist die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils. Kinder können zur Kur mitfahren – als Begleitkinder ohne eigene Behandlung oder als Therapiekinder mit eigener Behandlung. Es ist aber auch möglich, dass die Mutter oder der Vater ohne die Kinder zur Behandlung fährt. Kuren, die ohne Kinder wahrgenommen werden, heißen Mütter- oder Väterkuren.

    • Die Mutter-Kind-Kur bzw. die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
    • Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
    • Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
    • Die AOK wählt eine geeignete Vorsorgeklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
    • Sie können die Vorsorgemaßnahme in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.

    Gründe für Vater- oder Mutter-Kind-Kur

    Die Vorsorgemaßnahme richtet sich an gesundheitlich gefährdete oder kranke Mütter und Väter. Mit Hilfe therapeutischer Unterstützung sollen sie in der Kur neue Kräfte sammeln und neue Strategien für den Familienalltag entwickeln. Besonders in belasteten Lebenssituationen kann eine solche Maßnahme sinnvoll sein. Mögliche Gründe für eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur sind zum Beispiel:

    • Sie sind aufgrund Ihrer beruflichen oder familiären Situation psychisch stark belastet. 
    • Sie befinden sich in einer Trennungssituationen und sind dadurch familiär stark belastet.
    • Sie haben Probleme bei der Erziehung und Versorgung Ihres Kindes.
    • Sie pflegen ein chronisch krankes oder pflegebedürftiges Kind.

    Wann Kinder zur Kur mitkommen können

    Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich ohne Ihre Kinder erholen. Anders als bei einer Kinder-Reha oder Kinderkur steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Kinder können den Elternteil auf die Kur begleiten, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:

    • Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
    • Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
    • Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
    • Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.

    Kinder werden während der Kur betreut, sodass sich der Elternteil auf die Kur konzentrieren kann. Sie sollten aber unbedingt an eine Fremdbetreuung gewohnt sein, damit Sie Ihre Anwendungen ungestört durchführen und sich erholen können. Kinder können auch einzelne Behandlungen erhalten, wenn ein Arzt oder eine Ärztin das im Vorfeld empfohlen hat. Diese reichen jedoch in der Regel nicht aus, um eine chronische Erkrankung zu lindern. Haben Kinder behandlungsbedürftige Probleme, empfiehlt sich eher eine Kur oder Reha speziell für das Kind.

    Reha und Kuren speziell für Kinder

    Eine Physiotherapeutin macht mit einem Mädchen Übungen mit einem Ball. Kinder lernen in der Reha, mit Erkrankungen umzugehen.

    Reha für Kinder

    Hat Ihr Kind eine chronische Krankheit oder psychische Störung, kann eine Kinder-Reha helfen, einer Verschlechterung vorzubeugen.

    Ein junges Mädchen steht in einem Baumhaus und lächelt. Hinter ihr steht eine Frau. Kuren für Kinder können chronischen Krankheiten vorbeugen.

    Kuren für Kinder

    Bei häufigen Infekten oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kann eine Kinderkur die richtige Maßnahme sein.

    Vater- oder Mutter-Kind-Kur beantragen

    Benötigen Sie eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, können Sie diese bei Ihrer AOK beantragen. Dafür gehen Sie wie folgt vor:

    Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur

    Kurantrag stellen: Schritt für Schritt

    1. Antrag bei der Hausärztin oder dem Hausarzt einholen
      Vereinbaren Sie einen Arzttermin und besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin Ihre gesundheitlichen Probleme und Belastungen. Hält der Arzt oder die Ärztin eine Kur für medizinisch notwendig, bekommen Sie diese verordnet. Dafür erhalten Sie vom Arzt oder der Ärztin das passende Antragsformular.
    2. Antrag bei der AOK einreichen
      Ihr Arzt oder Ihre Ärztin füllt in der Regel den Antrag zusammen mit Ihnen aus. Müssen weitere persönliche Daten angegeben werden, dann ergänzen Sie diese. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie im Anschluss entweder postalisch oder digital über das Onlineportal meine.aok.de bei Ihrer AOK ein.
    3. Bewilligung abwarten
      Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns zeitnah mit einer Entscheidung bei Ihnen.
    4. Kureinrichtung auswählen
      Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit.

    Antrag vom Arzt oder der Ärztin bei der AOK einreichen

    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen eine Kur verordnet und Sie haben den Antrag in der ärztlichen Praxis erhalten? Im Folgenden finden Sie alle Informationen Ihrer AOK, wie der Antrag auf schnellstem Weg ankommt.

    Welche Leistungen bietet die AOK Baden-Württemberg bei einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?

    Antrag bei meiner AOK einreichen

    Den Antrag von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin können Sie über folgende Wege einreichen:

    • online über das Onlineportal „Meine AOK“. Scannen Sie dafür den Antrag ein oder fotografieren Sie ihn mit Ihrem Smartphone. Schreiben Sie dann über Ihr persönliches Postfach eine Nachricht an Ihre AOK und laden Sie den Antrag hoch.
    • Alternativ per Post an:

      AOK Baden-Württemberg
      Posteingangsservice
      70147 Stuttgart

    Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall

    Wenn Sie ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen können, helfen wir Ihnen mit den Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder und kann so für einen geregelten Tagesablauf sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK Baden-Württemberg die notwendigen Kosten für eine Haushaltshilfe

    Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

    Die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur übernimmt die AOK. Sie zahlen lediglich den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil:

    • Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
    • Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.

    Zusätzlich beteiligt sich die AOK auch an den Reisekosten. Diese müssen nicht zuvor beantragt werden. In der Genehmigung der Kur ist die An- und Abreise inbegriffen. Für die An- und Abreise übernimmt die AOK die Kosten wie folgt: 

    An- und Abreise: Diese Kosten übernimmt die AOK

    Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). Reisen Sie mit dem Auto an, dann erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer. Hätte die Fahrt auch mit dem ÖPNV ausgereicht, dann übernehmen wir die Fahrkosten maximal in der Höhe, die Ihnen bei einer Fahrt mit dem ÖPNV entstanden wären. Müssen Sie eine Fähre nutzen, übernehmen wir die Kosten für die Personenbeförderung. Die Beförderung des Autos übernehmen wir hingegen nicht, da diese Kosten bei einer Anreise mit dem ÖPNV nicht entstehen würden.

    Pro Person fallen 10 Prozent der Fahrkosten als Zuzahlung an, allerdings mit Unter- und Obergrenzen. Sie zahlen mindestens 5 Euro pro Fahrt, maximal 10 Euro und nie mehr als den tatsächlichen Fahrpreis, zum Beispiel:

    • Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 120 Euro. 10 Prozent davon sind 12 Euro. Da das mehr als 10 Euro sind beträgt Ihre Zuzahlung 10 Euro.
    • Ihre Zugtickets kosten für die Rückfahrt 25 Euro. 10 Prozent davon sind 2,50 Euro. Das sind weniger als 5 Euro. Ihre Zuzahlung beträgt also 5 Euro.
    • Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 85 Euro. 10 Prozent davon sind 8,50 Euro. Das liegt zwischen der Ober- und der Untergrenze. Die Zuzahlung beträgt also 8,50 Euro. 

    Folgende Kosten für die An- und Abreise übernimmt die AOK hingegen nicht:

    • Parkgebühren 
    • Kosten für den Gepäcktransport bei Anreise mit dem ÖPNV 
    • Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Ihnen während der An- oder Abreise entstehen
    • Fahrtkosten für die Begleitperson, wenn diese nicht an der Vorsorgekur teilnimmt 

    Tipps für den Kuraufenthalt

    Damit Ihre Kur zu einer erholsamen und erfolgreichen Auszeit wird, haben wir hilfreiche Tipps und eine praktische Packliste für Sie zusammengestellt. Die Dokumente unterstützen Sie bei der Vorbereitung und bieten Ihnen wertvolle Hinweise für Ihren Aufenthalt.

    Passende Dokumente zum Download von der AOK

    Wo und wann die Kur oder Reha stattfindet

    Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Vorsorgekliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.

    Häufige Fragen zur Vater- oder Mutter-Kind-Kur

    • Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

      Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Maßnahme zur gesundheitlichen Vorsorge, bei der die Mutter im Mittelpunkt steht. Ziel ist es, ihr eine Auszeit vom Alltag zu ermöglichen und mit therapeutischer Unterstützung neue Kräfte und Strategien für den Familienalltag zu entwickeln. Die Kinder können mitreisen und werden in der Einrichtung betreut, während sich die Mutter ganz auf ihre Gesundheit konzentrieren kann. Auch Väter können aus gleichen Gründen die Kur wahrnehmen. Sie wird dann Vater-Kind-Kur genannt.

      Wie oft kann ich eine Mutter-Kind-Kur machen?

      Ist es medizinisch notwendig, können Sie nach vier Jahren erneut eine Mutter-Kind-Kur beantragen.

      Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?

      Brauchen Sie eine Mutter-Kind-Kur, dann wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Ist es medizinisch notwendig, verordnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Kur. In der ärztlichen Praxis erhalten Sie dann auch den Antrag, den Sie im Anschluss bei Ihrer AOK einreichen.

      Mutter-Kind-Kur: Wie alt darf das Kind sein?

      Kinder bis maximal 12 Jahren können bei der Kur mitfahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann oder selbst gesundheitlich gefährdet ist. Für Kinder mit einer Behinderung gibt es keine Altersgrenzen.

      Wie wird mein Kind bei der Mutter-Kind-Kur betreut?

      Kinder werden in altersgerechten Gruppen betreut, unabhängig davon, ob die Mutter oder Vater eine Behandlung hat. In den meisten Vorsorgekliniken findet auch Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.

    • Können wir auch als Familie gemeinsam eine Familienkur machen?

      Familienkuren, an denen beide Elternteile teilnehmen, gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Vater- oder Mutter-Kind-Kur richtet sich immer an die Person, die gesundheitlich bedingt eine Auszeit braucht.

      Was ist der Unterschied zwischen einer Mutter-Kind-Kur und einer Kinderkur?

      Bei der Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur steht die Gesundheit des Elternteils im Vordergrund. Der Elternteil bekommt therapeutische Unterstützung, um gesundheitliche Beschwerden zu lindern oder diese vorzubeugen. Spezielle Behandlungen für das Kind sind während der Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur nicht vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder den Elternteil jedoch auf die Kur begleiten. Steht die Behandlung des Kindes im Vordergrund, ist hingegen eine Kur oder Reha für das Kind die bessere Wahl. Dort erhält es gezielte Einzel- und Gruppentherapien. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Elternteil das Kind begleiten.

      Wie kann ich mit Kleinkind an einer Mutter-Kind-Kur teilnehmen?

      Ist Ihr Kind höchstens drei Jahre alt und besucht noch keine Kita oder Tagesbetreuung, kann das die Durchführung Ihrer Kur erschweren. Damit Sie Ihre Therapien effektiv nutzen und von der Kur profitieren, ist die Kinderbetreuung vor Ort unverzichtbar. Beachten Sie dabei, dass eine stufenweise Eingewöhnung, wie Sie sie aus Kitas kennen, nicht möglich ist. Ebenso sollte Ihr Kind an die Fremdbetreuung bereits gewohnt sein. Andernfalls kann das Ihre Kuranwendungen erschweren oder sogar zum Kurabbruch führen, wenn sich Ihr Kind nicht von fremden Personen betreuen lassen möchte. Ein solcher Abbruch hat jedoch zur Folge, dass Sie erst nach vier Jahren wieder eine Kur beantragen können.

      Um das zu vermeiden ist es oft sinnvoller, zunächst eine reine Mutter-Kur oder Vater-Kur wahrzunehmen. Prüfen Sie dafür alternative Optionen, zum Beispiel dass Ihr Kind zu Hause bei Ihrem Partner bleibt. So können Sie sich drei Wochen lang voll auf sich selbst konzentrieren und anschließend gestärkt in den Familienalltag zurückkehren. Muss Ihr Partner beruflich kürzertreten, um die Betreuung allein zu meistern, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen.

      Was kann ich nach der Kur weiter für mich tun?

      Möchten Sie auch nach der Kur weiter Sport treiben oder Entspannungsübungen in Ihren Alltag integrieren, finden Sie in unseren Gesundheitskursen die passenden Angebote. Die AOK-Gesundheitskurse sind exklusiv und kostenfrei für Versicherte der AOK und bieten Ihnen die Möglichkeit, Kurse rund um Bewegung, Ernährung, Entspannung, Nichtrauchen und vieles mehr direkt in Ihrer Nähe zu buchen.

    Aktualisiert: 29.07.2025

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

    Das könnte Sie auch interessieren

    • Vorsorgekur: Voraussetzungen, Antrag, Infos

      Vorsorgekur der Gesundheit zuliebe? Alles über Kosten, Zuschüsse, Antragstellung.
      Mehr erfahren
    • Haushaltshilfe

      Eine Haushaltshilfe unterstützt die Familie im Krankheitsfall.
      Mehr erfahren
    • Gesundheitskurse

      Finden Sie passende Präventions- und Gesundheitskurse in Ihrer Nähe oder online.
      Mehr erfahren