Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der AOK setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern in gleicher Zahl zusammen. Er beschließt den Haushaltsplan der Gesundheitskasse, beschließt die Satzung und wählt den Vorstand.
Der Verwaltungsrat

Das Prinzip der Selbstverwaltung durch Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern ist ein fester Garant für die Stärke der deutschen Sozialversicherung. Darauf beruht auch die Effizienz der AOK Sachsen-Anhalt. Sie ist damit ein Stück gelebte, transparente Demokratie und Mitbestimmung. Der Verwaltungsrat setzt sich paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. 28 ehrenamtliche Mitglieder bilden dieses Gremium für die nächsten sechs Jahre. Die Selbstverwaltung wählt für beide Seiten jeweils einen Vorsitzenden. Außerdem wählt der Verwaltungsrat den hauptamtlichen Vorstand.
Susanne Wiedemeyer
Im Verwaltungsrat seit: 1998
„Als Versichertenvertreterin ist mir sehr wichtig, dass jeder Mensch die gleiche gute medizinische Versorgung erhält – unabhängig von Alter, Geldbeutel oder Wohnort. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es keinen Weg in die Zweiklassenmedizin gibt. Außerdem wollen wir unsere Versicherten vor Zusatzbeiträgen schützen. Wir bringen uns aktiv in die Gesundheitspolitik ein und sind offen für innovative Lösungen.“
Traudel Gemmer
Im Verwaltungsrat seit: 2011
„Als Unternehmerin kenne ich die Situation der Arbeitgeber und vertrete ihre Interessen. Wie die Versicherten zahlen sie Beiträge zur Krankenversicherung und haben Anspruch darauf, bei der Verwendung dieser Mittel beteiligt zu sein und mitzureden. Viel liegt mir auch daran, den AOK-Service „Gesunde Unternehmen“ weiter auszubauen, denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.“