Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Checklisten
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie hier nachlesen, welche Informationen wichtig sind. Planen Sie etwa 5 Minuten ein.
Halten Sie für das Ausfüllen des Antrages folgende Informationen bereit. Nicht alle Angaben treffen in jedem Fall zu.
Antrag auf ambulante Pflege
- Versichertennummer und Persönliche Daten der pflegebedürftigen Person
- Persönliche Daten der antragstellenden Person und eventuell ein Betreuungsnachweis oder eine Vollmacht
- Persönliche Daten der Pflegeperson oder der Pflegepersonen
- Bankverbindung, auf die das Pflegegeld überwiesen werden soll
- Name und Adresse der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
- Name und Adresse des Pflegedienstes
- Adresse, an der die Begutachtung stattfinden soll
- Name und Anschrift einer anderen Institution, über die Pflegeleistungen bezogen werden oder beantragt wurden – zum Beispiel Unfallversicherung oder Versorgungsamt – sowie ein aktuelles Schreiben über die Höhe der Leistung
Antrag auf stationäre Pflege
- Versichertennummer und Persönliche Daten der pflegebedürftigen Person
- Persönliche Daten der antragstellenden Person und eventuell ein Betreuungsnachweis oder eine Vollmacht
- Name und Adresse des Pflegeheimes
- Adresse, an der die Begutachtung stattfinden soll
- Name und Anschrift einer anderen Institution, über die Pflegeleistungen bezogen werden oder beantragt wurden – zum Beispiel Unfallversicherung oder Versorgungsamt – sowie ein aktuelles Schreiben über die Höhe der Leistung
Weitere Informationen rund um das Thema Pflege

Pflegeleistungen im Überblick
Informationen zu allen Pflegeleistungen, die Sie für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim beantragen können.
Hinweis zur Pflegeberatung
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.
Hinweis zur Pflegebegutachtung
Egal, ob es sich um den Erstantrag oder eine Höherstufung handelt: In jedem Fall wird der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Antragsbearbeitung von der AOK damit beauftragt, eine sogenannte Pflegebegutachtung durchzuführen. Das heißt: Sie brauchen sich als Antragsteller oder Antragstellerin nicht zu kümmern. Ihre AOK beauftragt die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst (MD) automatisch, nachdem Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bei uns eingegangen ist. Ein Gutachter vom MD stellt den konkreten Pflegebedarf und den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person fest. Dazu erfolgt in der Regel ein persönlicher Termin. Dieses Gutachten dient dann der AOK-Pflegekasse als wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Pflegeleistungen Ihrer AOK. Bei Umstellung Ihrer Pflegeleistungen ist keine Pflegebegutachtung erforderlich.
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