Erklärungen zur Barrierefreiheit von AOK-Apps
Die Barrierefreiheit der AOK-Apps
Erklärung zur Barrierefreiheit AOK Bonus-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die AOK Bonus-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.
- 1.4.4a Text auf 200% vergrößerbar (iOS)
- Webviews reagieren unter iOS nicht auf Änderung der Basisschriftgröße
- 2.1.1a Ohne Maus nutzbar (Android & iOS)
- manche Elemente in Formularen sind per Tastatur noch nicht erreichbar
- 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich (Android & iOS)
- Fokuszustände sind teilweise schwer erkennbar
- 2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens (iOS)
- 3b. - "Beschreibung (erforderlich)" nicht aktivierbar
- 3.3.1a Fehlererkennung (iOS)
- 1c., 1d. - Fehlermeldung wird bei iOS nicht unmittelbar nach Absenden des Formulars vorgelesen
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent. (Android & iOS)
- Die Bildschirmausrichtung wurde für eine Nutzung im Portraitmodus entworfen und bereitgestellt. (Android & iOS)
- Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. (Android & iOS)
- Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden. (iOS)
- Die Sprungmarken beim Anzeigeelementwechsel sind nicht korrekt gesetzt.
- Reihenfolgen von Sprungmarken sind noch nicht final und sinnvoll definiert.
- Bei unterschiedlichen Elementen sind noch keine oder falsche Rollen zugeordnet (iOS)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. Februar 2022 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests durch ein Audit sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02. Februar 2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel gerne mitteilen:
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- 1.4.4a Text auf 200% vergrößerbar (iOS)
Erklärung zur Barrierefreiheit „Meine AOK“-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Meine AOK-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Meine AOK-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (Meine AOK-App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung. Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
- Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
- Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung. Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
- Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
- Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.06.2021 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2022 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (Android)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für Android (mind. Version 2.6.11) veröffentlichten Webanwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte. Unter anderem werden Icon Fonts zusammen mit Alternativtexten ausgegeben.
- Einige informationsorientierte Grafiken, wie z.B. auf der Seite „Übersicht“, sind nicht mit entsprechenden Alternativtexten versehen.
- Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden oder wo Elemente fälschlicherweise als Überschriften gekennzeichnet sind.
- Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.• Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und/oder bedienbar.
- Die Zeitbegrenzung für die verfügbare Anmeldedauer ist nicht abschaltbar oder verlängerbar und eine Warnung vor Ablauf der Zeit erfolgt nicht.
- Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. An mehreren Stellen bekommen visuell versteckte Elemente oder nicht interaktive Elemente wie Textabsätze oder Überschriften den Tastaturfokus.
- In einigen Fällen kommt die sichtbare Beschriftung nicht im zugänglichen Namen des Elements vor.
- Einige anderssprachige Wörter und Abschnitte auf der Seite „Open-Source-Lizenzen“ sind nicht durchgängig als solche ausgezeichnet.
- Bei einigen interaktiven Elementen, wie Buttons und Links, gibt es Probleme mit der Darstellung des Tastaturfokus, wie nicht deutliche Hervorhebung oder Überlagerung des Fokusindikators mit Inhalten.
- Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind oder richtig verwendet wurden.
- Einige Funktionen sind mit dem Screenreader erreichbar, aber nicht bedienbar/aktivierbar.
- Nicht alle Fehlermeldung beinhalten Korrekturvorschläge, wie Fehler zu korrigieren sind.
- In einigen Fällen können automatisch aktualisierte Inhalte (Karussells) nicht angehalten oder in ihrer Aktualisierungsfrequenz angepasst werden.
- In einigen Fällen werden Kalenderdaten von Screenreadern nicht optimal vorgelesen.
- Einzelne illustrative Grafiken sind nicht für Screenreader versteckt.
- Es gibt eine Screenreader Falle im Optionsmenü der Nachrichtenfunktion im eRezept.
Kundenspezifische Informationen/Web-Dokumentation konnten im Rahmen des Selbsttests der Whitelabel-Version nicht verifiziert werden.
PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.
Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 28.05.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinDurchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.deErklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (iOS)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für iOS (mind. Version 2.6.11) veröffentlichten Webanwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte. Unter anderem werden Icon Fonts zusammen mit Alternativtexten ausgegeben.
- Einige informationsorientierte Grafiken, wie z.B. auf der Seite „Übersicht“, sind nicht mit entsprechenden Alternativtexten versehen.
- Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden oder wo Elemente fälschlicherweise als Überschriften gekennzeichnet sind.
- Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
- Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
- Die Zeitbegrenzung für die verfügbare Anmeldedauer ist nicht abschaltbar oder verlängerbar und eine Warnung vor Ablauf der Zeit erfolgt nicht.
- Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. An mehreren Stellen bekommen visuell versteckte Elemente oder nicht interaktive Elemente wie Textabsätze oder Überschriften den Tastaturfokus.
- In einigen Fällen kommt die sichtbare Beschriftung nicht im zugänglichen Namen des Elements vor.
- Einige anderssprachige Wörter und Abschnitte auf der Seite „Open-Source-Lizenzen“ sind nicht durchgängig als solche ausgezeichnet.
- Bei einigen interaktiven Elementen, wie Buttons und Links, gibt es Probleme mit der Darstellung des Tastaturfokus, wie nicht deutliche Hervorhebung oder Überlagerung des Fokusindikators mit Inhalten.
- Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind oder richtig verwendet wurden.
- Einige interaktive Elemente sind mit dem Screenreader erreichbar, aber nicht aktivierbar.
- Nicht alle Fehlermeldung beinhalten Korrekturvorschläge, wie Fehler zu korrigieren sind.
- Einige Links, die eine Webseite im Browser öffnen, weisen Nutzer nicht auf einen externen Aufruf hin.
- Nicht alle Listen (Aufzählungen) sind mit den dafür vorgesehenen Strukturelementen ausgezeichnet.
- Einige Inhalte und Funktionen sind mit dem Screenreader nicht erreichbar und bedienbar. In einigen Fällen werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
- In einigen Fällen führt die Vergrößerung des Bildschirminhalts (Text) auf 200% mittels der Systemfunktion zu Problemen bei der Bedienung der App.
- In einigen Fällen weisen Rahmen der Formularfelder, Buttons und Grafiken ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
- In einigen Fällen werden Kalenderdaten von Screenreadern nicht optimal vorgelesen.
- Einzelne illustrative Grafiken sind nicht für Screenreader versteckt.
Kundenspezifische Informationen/Web-Dokumentation konnten im Rahmen des Selbsttests der Whitelabel-Version nicht verifiziert werden.
PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.
Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 28.05.2024 aktualisiert.
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Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinDurchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.deErklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (MacOS und Windows)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für MacOS und Windows (mind. Version 2.5.0) veröffentlichten Webanwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webanwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Textabsätze sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1.
- Beschriftungen von Formularfeldern (Checkboxen) sind in einigen Fällen nicht programmatisch den Feldern zugeordnet. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 nicht erfüllt.
- Einige interaktive Elemente wie Links sind mit der Tastatur erreichbar, aber nicht bedienbar und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 2.1.1.
- Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) bekommen einen nicht deutlich hervorgehobenen/erkennbaren Tastaturfokus. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 nicht erfüllt.
- Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) werden von Screenreadern nicht ausgegeben. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.
PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 17.10.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK 2-Faktor“-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK 2-Faktor“-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die „AOK 2-Faktor“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (AOK 2-Faktor) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:
- Informationen aus Hinweisen und Fehlern, die unterhalb der jeweiligen Eingabefelder dargestellt werden, sind für Screenreader-Nutzende nicht verfügbar, wenn sie das Feld fokussieren.
- Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der horizontalen Ausrichtung des Smartphones nicht unterstützt
- Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
- Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:
- Wird in den Eingabefeldern durch den Nutzer etwas eingetragen, stehen keine programmatischen Beschriftungen mehr zur Verfügung. Aufgetretene Fehler werden beim Absenden eines Formulars lediglich visuell vermittelt.
- Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der App nicht berücksichtigt und auch die horizontale Ausrichtung des Smartphones wird nicht unterstützt.
- Die verbleibende Zeit bei einer Freigabe-Transaktion wird für Screenreader-Nutzer nicht automatisch vermittelt.
- Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
- Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2022 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits, gemäß BITV-Test, sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2022 überprüft.Feedback und Kontaktangaben
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Barriere meldenIhre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinDurchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 BerlinTelefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK GESA“-App
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist bemüht ihre Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK GESA“-App (Android OS)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Eine zusätzliche Überprüfung durch einen externen Dienstleister ist beauftragt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („AOK GESA“- App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
iOS-Version der „AOK GESA“-App:
- Die Auswahl der Links in den Checkboxen auf der Login-Seite bei gleichzeitiger Benutzung des Screenreaders ist zu optimieren.
- Die Vergrößerung des anzuzeigenden Texts ist limitiert.
- Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
- Tastaturbedienung muss optimiert werden.
Android-Version der „AOK GESA“- App:
- Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
- Tastaturbedienung muss optimiert werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den Prüfschritten des BITV-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de